Studie befürwortet „Two–Strikes“-Modell

Andreas Frischholz
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Warnhinweis-Modelle, besser bekannt als „Two-Strikes“, sind ein sinnvolles und zulässiges Mittel gegen Internetpiraterie – besagt eine Studie, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Bürgerrechtler erheben allerdings deutliche Kritik gegen die Pläne.

Der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto begrüßt die Ergebnisse der Studie, die er bereits vor kurzem angekündigt hatte. Das Warnhinweis-Modell sieht vor, dass Nutzer bei Urheberrechtsverstößen erst Hinweise erhalten und nach zwei oder drei Hinweisen – je nachdem, wie das Modell in der Praxis umgesetzt wird – rechtliche Konsequenzen drohen. In Frankreich ist das „Three-Strikes“-Verfahren als Hadopi bekannt und sieht ein Internetverbot nach dem dritten Verweis vor.

Laut der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein entsprechendes Verfahren sinnvoll. Warnhinweise sollen Personen aufklären, die „in Unkenntnis der Rechtslage Urheberrechte im Internet“ verletzen. Bewusst agierende Nutzer erhalten hingegen eine Warnung, dass sie bereits auf einer Liste geführt werden und beispielsweise nach einem dritten Verweis mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Zu Internetverboten soll es in Deutschland aber wohl nicht kommen. Das in der Studie bevorzugte Modell sieht eine „vorgerichtliche Mitwirkung der Zugangsanbieter“ vor, sodass „ein aufklärendes Warnhinweismodell mit einer Effektivierung des Auskunftsanspruchs“ einhergeht.

Der Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft kritisiert indes die Idee eines Warnhinweismodell und ergänzt die Studie um einen „Schattenbericht“. Dieser verweist auf existierende Warnmodelle in anderen europäischen Staaten, die dem Bericht nach bereits gezeigt haben, dass die Maßnahmen erhebliche grund- und datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen und in keiner Verhältnismäßigkeit zum Nutzen stehen. Der Vorsitzende Markus Beckedahl sieht in dem Vorhaben eine „gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Internetanbieter würden „gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion“ gemacht und damit dazu gezwungen werden, die eigenen Kunden zu überwachen.

Darüber hinaus trage das Modell nicht dazu bei, das Urheberrecht an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters anzupassen. Die Entscheidung über eine Umsetzung des Warnhinweismodell soll laut dem parlamentarische Staatssekretär Otto noch im ersten Halbjahr 2012 erfolgen.