Vorratsdatenspeicherung: Gesetz soll noch vor der Sommerpause kommen

Andreas Frischholz
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Vorratsdatenspeicherung: Gesetz soll noch vor der Sommerpause kommen
Bild: Deutscher Bundestag/ Thomas Trutschel/photothek.net

Erst letzte Woche hat Justizminister Heiko Maas (SPD) die Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Nun erklärt CDU-Fraktionsvize Thomas Strobl, dass die Große Koalition das entsprechende Gesetz im Eilverfahren beschließen will.

Laut einem Bericht der TAZ erklärte er auf einer Veranstaltung am Wochenende, dass das Justizministerium „in wenigen Wochen“ einen Entwurf vorlegen könnte. Da dieser zunächst an den Bundesrat geht, wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen identischen Entwurf im Bundestag einreichen. So hätten beide Institutionen die Möglichkeit, parallel an dem Gesetz zu arbeiten und der Bundestag könnte die finale Fassung noch vor der Sommerpause beschließen.

Für die SPD könnte dieser enge Zeitplan allerdings zum Problem werden. Denn mit geringeren Speicherfristen von zehn Wochen für Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sowie vier Wochen für Standortdaten gehen die Vorgaben zwar nicht soweit, wie es bei der ursprünglichen Regelung der Fall war. Doch im Kern bleibt es bei der anlasslosen Speicherung von den Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung. Und zu den zahlreichen Kritikern zählen auch Teile der SPD wie etwa der Jugendverband Juso.

Dieser hatte bereits angekündigt, auf einem Parteikonvent der SPD am 20. Juni in Berlin – bei dem über die Vorratsdatenspeicherung beraten werden sollte – gegen den Beschluss der Parteispitze vorzugehen. Diese Beratung könnte allerdings zur Makulatur verkommen, wenn die Vorratsdatenspeicherung mit dem vom Strobl angekündigten Eilverfahren bereits im Vorfeld des Parteikonvents beschlossen wird.

Bei den Kritikern der Leitlinien hat sich derweil auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eingereiht. Sie ist skeptisch, ob die Pläne mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs in Einklang stehen. Dieser hatte die ursprüngliche EU-Richtlinie unter anderem mit der Begründung gekippt, dass die Bevölkerung vollständig von der Datenerfassung betroffen wäre. Auf diese Hürde würden die Leitlinien jedoch nicht eingehen.

Darüber hinaus kritisiert Voßhoff, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte kontrollieren soll, ob die Vorratsdaten bei den Telefon- und Internetfirmen entsprechend der vorgegebenen Sicherheitsstandards gespeichert werden. Mit dieser Aufgabe wäre ihr Amt allerdings bei dem aktuellen Personalbestand überfordert. „Es gibt in Deutschland 3.600 Anbieter von Telekommunikation, mit den jetzigen Bordmitteln können wir statistisch gesehen jedes Unternehmen alle 360 Jahre kontrollieren“, so Voßhoff.