Offene WLANs: Verkehrsminister spricht sich gegen Störerhaftung aus

Andreas Frischholz
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Offene WLANs: Verkehrsminister spricht sich gegen Störerhaftung aus
Bild: Mike Mozart | CC BY 2.0

Nachdem auch der Europäische Gerichtshof die Störerhaftung in offenen WLANs kritisiert hat, kommt nun Bewegung in die Debatte um das deutsche Gesetz. Selbst der für die digitale Infrastruktur zuständige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht sich mittlerweile für niedrigere Hürden aus.

Rechtliche Hürden senken

Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte der Minister: „Wir brauchen eine offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann.“ So eine Entwicklung werde seiner Ansicht nach aber durch die Störerhaftung erschwert. Daher unterstützt Dobrindt nun den Koalitionspartner SPD, wenn er erklärt: „Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch.

Bereits mit dem alten Gesetzentwurf verfolgte die Bundesregierung das Ziel, die Anzahl offener WLANs in Deutschland zu vergrößern. Von der Störerhaftung wollte man sich aber nicht verabschieden, die in diesem Kontext besagt: Die Anbieter von offenen WLANs haften, wenn die Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte über den Anschluss austauschen. Mit dem ursprünglich geplanten Gesetz könnten die Anbieter sich aber nur dann rechtlich absichern, wenn der Zugang verschlüsselt wird und die Nutzer sich registrieren müssen.

Die Machtbalance verschiebt sich

Bei all dem handelt es sich um Vorbehalte, die dem Prinzip von offenen WLANs im Kern widersprechen, wie sowohl Verbraucherschützer als auch Wirtschaftsverbände kritisieren. Infolge des EuGH-Gutachtens sagte etwa Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft, dass die große Koalition bei dem Gesetz für offene WLANs bislang „kläglich versagt“ habe.

Nun waren es vor allem die Vertreter der Unionsparteien, die sich – im Sinne der Rechteinhaber – für schärfere Auflagen ausgesprochen haben. Doch die Machtbalance verschiebt sich allmählich, denn der Vorstoß von Dobrindt wird nun auch vom Wirtschaftsrat der CDU unterstützt. In einer aktuellen Stellungnahme heißt es: „In der Diskussion um den Breitbandausbau in Deutschland wird oft vergessen, dass die Nutzung des Internets immer stärker mobil erfolgt. Neben effektiveren Sendemasten brauchen wir freies und offenes WLAN mit leichtem Zugang für jedermann.

Wie sich die Debatte um das EuGH-Gutachten letztlich aber auf das Gesetz auswirken wird, lässt sich nur schwer abschätzen. Derzeit beraten die Experten der Regierungsparteien noch, da der alte Entwurf vom Bundesrat abgelehnt wurde.

Gesetz als Teil der Breitbandstrategie

Offene WLANs in Zügen

Ein Gesetz, dass das Anbieten von offenen WLANs erleichtert, ist nur ein Aspekt von der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Ein weiteres Ziel für den mobilen Internetausbau ist etwa die Bereitstellung der entsprechenden Zugänge auch in Zügen, wie Dobrindt erklärte: „WLAN in der zweiten Klasse im ICE muss bis Ende des Jahres ausgebaut sein. Ich habe der Bahn auch noch mal gesagt, dass dieses Ziel eingehalten werden muss.

Bundesregierung hält am 50-Mbit/s-Ziel fest

Beim herkömmlichen Breitbandausbau hält die Bundesregierung am bestehenden Ziel fest: Bis 2018 sollen Anschlüsse mit 50 Mbit/s flächendeckend verfügbar sein. Bis dato liege der Wert bei knapp 70 Prozent. Um das Ziel binnen der nächsten zwei Jahre zu erreichen, werde der Ausbau daher zunächst technologieneutral gefördert. Neben dem Glasfaserausbau unterstützt der Staat also auch die umstrittene Vectoring-Technologie. „Es geht darum, schnell für alle zugänglich Breitband auszubauen, auch in den ländlichen Regionen“, so Dobrindt in der FAZ.

In einem zweiten Schritt sollen Glasfaserkabel dann direkt an die Häuser verlegt werden. Doch auch diese Phase werde bereits vorbereitet. Im Januar hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Glasfaserkabel bei Bauarbeiten künftig direkt mit verlegt werden sollen.