„Battlefield 3“: Käufer der PS3-Version klagen gegen EA
Dass ein gebrochenes Versprechen für Unmut sorgen kann, ist hinlänglich bekannt. Dass so etwas aber auch ganz andere Konsequenzen nach sich ziehen kann, erfährt aktuell Electronic Arts. Denn gegen den US-amerikanischen Publisher wurde eine Sammelklage eingereicht.
Hintergrund: EA hatte vor geraumer Zeit angekündigt, dass Käufer der PlayStation-3-Fassung von Battlefield 3 (PC) neben dem aktuellen Teil der Actionreihe auch Battlefield 1943 in Form eines Download-Gutscheins erhalten würden. Diese Ankündigung erwies sich letztendlich aber als falsch, der entsprechende Code war und ist nicht Bestandteil der Verpackung.
Deshalb entschlossen sich mehrere Käufer des Spiels – die genaue Anzahl ist nicht bekannt – dazu, Anwälte einzuschalten. Das Ziel der Aktion: Electronic Arts solle seinen Versprechungen nachkommen. Das Unternehmen verwies in einer ersten Stellungnahme allerdings darauf, dass man zu einem späteren Zeitpunkt kurz nach der Veröffentlichung allerdings eingeräumt habe, den Gutschein nicht mitliefern zu wollen oder können – allerdings nur via Twitter.
Den Anwälten der Kläger zufolge habe diese Form der Benachrichtigung aber nicht ausgereicht, unter anderem da so nicht alle Betroffenen erreicht werden konnten. Zudem hätten zahlreiche PlayStation-3-Besitzer zu diesem Zeitpunkt bereits das Spiel erworben, unter anderem mit der Aussicht auf „Battlefield 1943“. Und auch die angebliche Wiedergutmachung würde nicht ausreichen, selbst wenn man EAs Angebot als solche bezeichnen könne.
Diese besteht laut Publisher in Form einer frühzeitigen Verfügbarkeit der „Battlefield 3“-Erweiterung Back to Karkand. Diese soll für die PlayStation 3 eine Woche früher als für PC und Xbox 360 spielbar sein. Allerdings, so die Anwälte, habe Electronic Arts dies bereits vor der Bekanntgabe der Streichung des Gutscheins mitgeteilt, von einer Wiedergutmachung könne also keine Rede sein.
Das Ziel der Klage sei anders als in vielen anderen Fällen aber nicht die Erzielung einer Entschädigung in Millionenhöhe, sondern schlicht und ergreifend die Herausgabe der Gutscheine.