Apple unterliegt Samsung in den Niederlanden
Der seit Mitte 2011 laufende Prozess zwischen Samsung und Apple bezüglich der möglichen Verletzung von UMTS-Patenten in den Niederlanden ist vorläufig beendet. Wie das zuständige Gericht in Den Haag heute mitteilte, hat der iPhone-Hersteller eine der Schutzschriften des südkoreanischen Konkurrenten verletzt.
In der vom Gericht veröffentlichten Urteilsbegründung (PDF, niederländisch) heißt es, dass das Patent EP1188269, welches eine „Vorrichtung zur Kodierung eines Transportformatindikators für ein Kommunikationssystem“ beschreibt und dem UMTS-Standard zugeordnet ist, weder von Apple noch dem Lieferanten des sogenannten Baseband-Chips lizenziert worden ist. Davon betroffen sind die UMTS-fähigen Varianten der ersten beiden iPad-Generationen sowie das iPhone 3G, 3GS und 4. Der im aktuellen iPhone 4S verbaute Baseband-Chip stammt vom US-amerikanischen Hersteller Qualcomm, der bereits vor Jahren eine entsprechende Lizenz erworben hatte.
Apple und Samsung müssen nun zu einer Einigung bezüglich der zu entrichtenden Lizenzgebühren kommen, so das Urteil. Ende September 2011 war bekannt geworden, dass die Südkoreaner 2,4 Prozent des Preises des Baseband-Chips verlangt haben sollen. Dies sei nach Ansicht des Kontrahenten aus dem kalifornischen Cupertino entsprechend des FRAND-Prinzips zu viel. Aus Dokumenten geht zudem hervor, dass man mehrfach mit Samsung über die Höhe der Gebühren verhandeln wollte, was aber abgelehnt worden ist.