Intels Broadwell-GPU mit vielen Verbesserungen
Auch wenn Intels Broadwell-Generation aufgrund der neuen 14-nm-Fertigung noch bis Ende des Jahres beziehungsweise 2015 auf sich warten lässt, sind bereits jetzt einige Details bekannt. Die Gerüchteküche hat nun neue Informationsschnipsel zur integrierten GPU ausgespuckt. Demnach wird in vielen Bereichen aufgestockt.
Denn Intel soll sich das Ziel gesetzt haben, bei Broadwell neben der CPU- auch die GPU-Leistung zu erhöhen. Um letzteres zu erreichen, soll die Zahl der „Execution Untis“ von 24 bei GT2 und 48 bei GT3 um jeweils 20 Prozent ansteigen. Darüber hinaus soll der Halbleiterhersteller mehrere Caches vergrößern sowie die Tessellation- und die Hierarchical-Z-Leistung (Sichtbarkeitsprüfungen) verbessern. Multi-Sampling-Kantenglättung soll bis zum Faktor „2x“ in Hardware unterstützt werden.
Auf Seiten der APIs soll OpenGL 4.2 und DirectX 11.1 unterstützt werden – von DirectX 11.2 ist dagegen nicht die Rede. Fürs GPU Computing steht Direct Compute 11 zur Verfügung, bei einigen Modellen wird alternativ auch OpenCL 2.0 erwartet. Per DisplayPort 1.2 beziehungsweise eDP 1.3 unterstützen die Broadwell-CPUs der „H“-Modelle Auflösungen von bis zu 4.096 × 2.304 bei 60 Hz. Bei der „U“- und der „Y“-Serie ist maximal von 3.840 × 2.160 bei 60 Hz die Rede. Letztere kann dies aber nur bei einem angeschlossenen Display und mit einer höheren Leistungsaufnahme umsetzen. Der altgediente D-SUB-Anschluss wird nicht mehr unterstützt.
Auch bei der Verarbeitung von Video soll es Verbesserungen geben. So soll Broadwell VP8-Streams mittels des VP8 Open-Source-Codecs vollständig in Hardware beschleunigen können. Der Scalable Video Codec, kurz SVC, kann anders als bei Haswell ebenso mit dem „High Profile“ (H.264) umgehen und so einige Restriktionen des Baseline-Profils aufheben. Darüber hinaus soll die GT3-Grafik die Videoumwandlung per Quick Sync weiter beschleunigen, wobei keine Software-Lösung, sondern neue Hardware-Schaltkreise der Grund dafür sind. Beim Pre- und Post-Processing bei der Videowiedergabe soll sich dagegen nichts getan haben.