Leistungsschutzrecht: VG Media zieht im Streit mit Google den Kürzeren
Was sich in den letzten Tagen bereits abzeichnete, wurde nun von der VG Media bestätigt: Im Streit um das Leistungsschutzrecht hat sich Google vorerst gegen die Presseverlage durchgesetzt. Die letzte Hoffnung der VG Media ist nun das zivilrechtliche Verfahren vor dem deutsche Patent- und Markenamt.
Doch bis dahin erhält Google nun Erlaubnis, Anreißertexte („Snippets“) und Vorschaubilder von Artikeln aus den Web-Angeboten der Verlage gebührenfrei in Google News einzubinden. Konkret heißt es in der Mitteilung: Die Presseverleger haben die VG Media „ganz überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche Gratiseinwilligung in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären“. Angesichts der „überwältigenden Marktmacht von Google“ wäre man zu diesem „außergewöhnlichen Schritt“ gezwungen.
Mit dieser Aussage bezieht sich die VG Media auf die Ankündigung von Google, in Google News künftig nur noch mit Links und Überschriften auf Web-Angebote zu verweisen, wenn der jeweilige Verlag auf die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht beharrt. Nach einer Fristverlängerung trifft diese Umstellung heute in Kraft.
Kartellamt als Zünglein an der Waage
Dass die Verlage gegenüber Google nachgeben, hängt mit der Entscheidung des Bundeskartellamts zusammen, das – beim derzeitigen Stand – nicht in den Streit um das Leistungsschutzrecht eingreifen will. So hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bereits vor einigen Wochen erklärt, Google könne nicht verpflichtet werden, Textausschnitte aus den Verlagsangeboten „entgeltlich erwerben zu müssen“. Diese Sichtweise wiederholte er vor kurzem auf den Medientagen in München.
Zudem wurde eine Kartellbeschwerde der VG Media bereits zurückgewiesen. Doch eine formale Entscheidung, wie zuletzt von Google gefordert, steht aber nach wie vor aus. Daher hatte die VG Media zuletzt versucht, eine „Waffenruhe“ auszuhandeln. Auf „die angekündigten Maßnahmen“ sollte Google demnach bis zur endgültigen Entscheidung des Bundeskartellamts verzichten. Diesen Vorschlag hatte der Suchmaschinenanbieter jedoch gestern Mittag abgelehnt.
Da derzeit nicht zu erwarten ist, dass das Bundeskartellamt die reduzierte Darstellung von Artikeln der VG-Media-Verlage als Kartellverstoß einstuft, hoffen jene nun auf Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Diese soll im Mai/Juni 2015 über den „Umfang und die Anwendbarkeit“ des Leistungsschutzrechts entscheiden. Dann wird auch geklärt, ob Google News überhaupt vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Denn das Gesetz enthält eine Ausnahme für „kleinste Textausschnitte“ – ein Begriff, der rechtlich nicht definiert sind.