Netzneutralität: EU-Ratspapier ermöglicht Providern Datenpriorisierung
In dieser Woche legte die EU-Präsidentschaft im Ministerrat einen neuen Entwurf zur Netzneutralität vor, der als wichtige Etappe auf dem Weg zu einer europäischen Regulierung gilt und Arbeitsgrundlage für weitere Verhandlungen darstellt.
Bereits im Vorwort des Entwurfes ist die Brisanz des Themas zusammengefasst: Das Blockieren bzw. die Diskriminierung einzelner Daten werfe in Bezug auf die EU-Charta der Grundrechte und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 rechtliche Fragen auf. Die Entscheidung über ein Verbot einer positiven Preisdiskriminierung könnte dem Entwurf zufolge auch auf nationaler Ebene entschieden werden.
Das Papier ist dabei „mit Fallstricken und Schlupflöchern“ versehen, wie der Digitale Gesellschaft e.V. anmerkt. So werden etwa die sogenannten Spezialdienste, also die bevorzugten Daten im Netz, nicht erwähnt. Den Internetprovidern wird es dagegen explizit erlaubt, mit Endnutzern und/oder Internetdienstleister Vereinbarungen über Dienste zu treffen, die eine gewisse Qualität der Datenübertragung erfordern, solange „eine ausreichende Netzwerkkapazität verfügbar ist, so dass die Verfügbarkeit und generelle Qualität des Internetzugangs nicht in einer erheblichen Weise beeinträchtigt ist“. Die Einführung dieser Spezialdienste wird von Internetprovidern seit Langem gefordert, da sie es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Internetdienstleister für die priorisierte Übertragung ihrer Inhalte bezahlen zu lassen – Internetdienstleister versuchen gleichsam, die Einführung dieser Spezialdienste zu verhindern. Eine spezielle Genehmigung für Spezialdienste sei nicht nötig, die zuständige Aufsichtsbehörde auf nationaler Ebene habe lediglich das Marktgeschehen zu überwachen und sei befugt, von Telekommunikationsanbietern Einblick in das System zum Management des Netzwerks zu verlangen. Sanktionen gegenüber den Providern sind im Ratstext nicht enthalten.
Weiterhin sieht der Entwurf Ausnahmen vor: Auf gerichtliche Anordnung bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und nach expliziter Anfrage eines Endnutzers dürfen Datenpakete blockiert werden. Zudem sollen die Maßnahmen auch dazu dienen, bevorstehende Überlastungen des Netzwerks zu verhindern oder die Auswirkungen einer Überlastung abzumildern, solange „gleichwertige Arten von Datenverkehr gleich behandelt werden“. Ein häufig überlastetes Netzwerk würde Telekommunikationsanbietern somit eine häufige Bevorzugung von Spezialdiensten erlauben.
Unreguliert bleibt auch die Deep Packet Inspection. DPI analysiert Datenpakete sehr genau auf ihren Inhalt. Die Technik ist erforderlich, um etwa zu Spezialdiensten gehörige Datenpakete zu identifizieren, ermöglicht es aber auch, dass Verhalten eines Nutzers präzise nachzuvollziehen.
„Der aktuelle Entwurf des Ministerrats für eine Regulierung zur Netzneutralität ist ein Freibrief für die Telekommunikationsunternehmen, das Internet in ein Zwei-Klassen-Netz umzubauen“, resümiert der Verein digitale Gesellschaft und hofft darauf, dass „sich im Rat schließlich diejenigen Mitgliedsstaaten durchsetzen werden, die deutlich netzneutralitätsfreundlichere Positionen vertreten“.