Verbraucherschutz: Verbandsklagerecht soll auch Datenschutzverstöße abdecken
Künftig soll der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auch gegen Datenschutzverstöße vorgehen können. Damit wäre dem vzbv eine Möglichkeit gegeben, um vor allem die Grundsatzfragen des Datenschutzes gerichtlich klären zu lassen.
Zu diesem Zweck soll das Verbandsklagerecht auf den Datenschutz erweitert werden. Durch das Verbandsklagerecht wird Vereinen und Verbänden die Klagebefugnis zugesprochen, obwohl diese nicht direkt in ihren Rechten verletzt wurden, sondern eine allgemeine Verletzung geltend machen. Diese ist gerade im angestrebten Verwaltungsprozess relevant, da bei solchen Fällen die eigene Rechtsgutverletzung grundsätzlich Voraussetzung für die Klagebefugnis ist. An dieser Klagebefugnis sind die Verbraucherschützer bereits in der Vergangenheit das ein oder andere Mal gescheitert.
Das entsprechende Vorhaben verfolgt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seit geraumer Zeit. Erste Anhörungen im Bundestag wurden bereits durchgeführt, um die Erweiterung möglichst bald durchzusetzen. Vor allem die Verbraucherzentrale ist von dem Vorgehen erfreut und betont gegenüber Heise Online, dass die Verbraucherschützer vor allem Grundsatzfragen klären wollen. Entsprechend sei auch nicht mit einer Klagewelle zu rechnen. Stattdessen wollen die Verbraucherschützer besonnen vorgehen und gezielt einige Fragen rechtlich klären lassen.
Unter anderem hat der vzbv die ungelöschten Verbraucherdaten im Visier, die bei einigen Händler und Unternehmen vorliegen. Dabei geht es um Daten, die trotzt Löschbegehren nicht entfernt oder die länger als nötig gespeichert werden. Als konkretes Beispiel wird Amazon genannt, da der Konzern alle Bestellungen der Kunden seit dem ersten Einkauf speichert. Dies bedeutet für deutsche Kunden, dass im Zweifel alle Einkäufe seit dem Start von Amazon Deutschland im Jahr 1998 hinterlegt sind.
Nicht begeistert von der Idee zeigt sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU). Demnach drohe durch die Erweiterung des Verbandsklagerechts eine Schwächung der Datenschutzaufsicht. Voßhoff befürchtet etwa, dass die private Aufsicht die Kontrolle übernehmen könnte. Aus Reihen des vzbv heißt es hierzu allerdings, dass auch die zwischen Behörden und Unternehmen gängigen Absprachen hin und wieder gerichtlich geprüft werden müssten. Zudem sollen bei Verbandsklagen stets die Behörden angehört werden.