Bundesnetzagentur: Telekom darf bundesweit Vectoring ausbauen

Andreas Frischholz
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Bundesnetzagentur: Telekom darf bundesweit Vectoring ausbauen

Die Bundesnetzagentur hat den Vectoring-II-Antrag der Deutschen Telekom nun offiziell abgesegnet. Es handelt sich zwar um einen überarbeiteten Entwurf, sodass auch Wettbewerber die Möglichkeit haben, VDSL2-Vectoring im Nahbereich um die Hauptverteiler auszubauen. Doch genaue Details sind noch nicht bekannt.

Denn die Bundesnetzagentur hat zunächst nur per Pressemitteilung erklärt, dass die finale Entscheidung gefallen ist. Der Entwurf geht nun erst einmal nach Brüssel zur EU-Kommission und weiteren Regulierungsbehörden, die nun einen Monat Zeit haben, um Stellungnahmen abzugeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Öffentlich verfügbar ist der offizielle Entwurf aber noch nicht. Selbst die Wettbewerber der Deutschen Telekom wissen noch nichts Genaues. Demnächst soll der Entwurf aber auf den Webseiten der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur bereitstehen.

Telekom setzt sich im Kern durch

Ursprünglich beanspruchte die Telekom mit dem Vectoring-II-Antrag ein exklusives Ausbaurecht für den Nahbereich um die knapp 8.000 Hauptverteiler in Deutschland. Auf diese Weise sollen bis 2018 rund 6 Millionen Haushalte einen Anschluss buchen können, der Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s bietet. Der Vorschlag der Telekom ist aber äußerst umstritten und entwickelte sich in den letzten Monaten zu einem Politikum. Daher hatte die Bundesnetzagentur den Vorschlag in dem finalen Entwurf nun an einigen Punkten entschärft.

Mit der aktuellen Version würden Wettbewerber laut der Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhalten, insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring zu erschließen. Außerdem sollen diese auch einen Vectoring-Ausbau der Nahbereiche vornehmen können, wenn die Telekom die entsprechenden Gebiete vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt. Darüber hinaus werde der Konzern verpflichtet, ein „hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt“ anzubieten, auf „das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden“, so Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.

Daher lautet auch sein Fazit: „Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst.

Wettbewerber befürchten Re-Monopolisierung

Ob das aber tatsächlich der Fall ist, bezweifeln die Konkurrenten der Telekom in den ersten Stellungnahmen. So erklärt etwa Jürgen Grützner, Geschäftsführer vom alternativen Provider-Verband VATM: „Der Investitionswettbewerb in die wichtige Übergangstechnologie Vectoring wird nicht deutschlandweit, aber an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben.“ Der Trend zur Re-Monopolisierung setze sich damit also fort. „Wie hoch der Grad dieser Re-Monopolisierung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Wettbewerber bauen können“, so Grützner.

Doch anhand der momentan verfügbaren Informationen lasse sich das noch nicht bewerten. Eine abschließende Beurteilung des aktuellen Entwurfs ist also erst möglich, wenn die vollständige Fassung vorliegt.

Welche Sanktionen der Telekom drohen, wenn Ausbauzusage nicht eingehalten wird

Ein umstrittener Punkt sind zudem noch die Sanktionen, die der Telekom drohen, wenn die Zusagen nicht eingehalten werden. In der Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt es, dass die Telekom ihre „Ausbauversprechen unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus absichern möchte“. Für die Bundesnetzagentur ist das ausreichend.

Doch der Provider-Verband Breko kritisiert nun, dass offenbar immer noch kein Vertrag unterzeichnet wurde, in dem die Sanktionen festgeschrieben werden. Das sei aber nötig. Nur wenn ein solcher Vertragsschluss erfolgt ist, existiere eine valide Rechtsgrundlage, sodass die Bundesnetzagentur im Zweifel auch eine Strafzahlung durchsetzen könne. Laut den letzten Informationen des Breko soll es sich dabei um 3.500 Euro für jeden nicht ausgebauten Kabelverzweiger im Nahbereich handeln.

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