Deutsche Telekom: WLAN-Hotspots für Städte ab 39 Euro pro Monat
Die Deutsche Telekom hat mit Public WLAN 4.0 ein neues Hotspot-Paket für Städte und Kommunen vorgestellt. Die Basislösung kostet monatlich 39 Euro und ermöglicht Nutzern eine Stunde kostenfreies Surfen pro Tag. Zudem entfällt das Risiko auf Störerhaftung für öffentliche Einrichtungen.
39 Euro pro Monat für das Grundpaket
Public WLAN 4.0 sei gezielt auf Kunden der öffentlichen Hand zugeschnitten und soll es entsprechenden Einrichtungen erleichtern, einen kostenlosen Internetzugang per WLAN anzubieten, so die Telekom. Das Basispaket für 39 Euro pro Monat ist etwa für Rathäuser geeignet und umfasst bis zu vier Endgeräte, die das WLAN-Signal senden. Jeder Besucher kann darüber eine Stunde pro Tag kostenfrei im Internet surfen. An weiteren Kosten entstehen 293 Euro für die Zugangshardware sowie eine monatliche Techniker-Servicegebühr, deren Höhe variiert.
99 Euro/Monat für freies Internet rund um die Uhr
Wenn die Stadt oder Kommune nicht nur eine Stunde kostenlose Internetnutzung ermöglichen möchte, sondern den WLAN-Hotspot rund um die Uhr anbietet, werden 99 Euro pro Monat für Public WLAN 4.0 fällig. Zu den zubuchbaren Optionen des Premium-Pakets gehören weitere Zugangspunkte im jeweiligen Gebäude, eine Login-Startseite mit individuellem Design und ein Jugendschutzfilter. Öffentliche Einrichtungen, die auf die Premiumvariante von Public WLAN 4.0 setzen, können zudem optional erhältliche Zusatzgeräte wie Router und Controller bestellen.
Kein Haftungsrisiko für Städte und Kommunen
Trotz des frei zugänglichen WLAN-Angebots brauchen öffentliche Einrichtungen kein Störerhaftungsrisiko zu fürchten, da die Deutsche Telekom als Betreiber des Hotspots fungiert. Alle diesbezüglichen Rechtsansprüche müssten demnach nicht an die jeweiligen Städte respektive Kommunen gerichtet werden, sondern direkt an die Telekom. Das Telemediengesetz (TMG) befreit klassische Access-Provider wie die Deutsche Telekom, die im großen gewerblichen Umfang Internetanschlüsse anbieten, aber ohnehin von der Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer.
Die Telekom betont in der Pressemitteilung die Rechtssicherheit für öffentliche Einrichtungen auch unter dem Aspekt, dass die vor Kurzem beschlossene Neuregelung des Telemediengesetzes Potenzial zur Rechtsunsicherheit habe und „Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber wohl weiterhin möglich sein“ werden. Demgegenüber stehen Städte und Kommunen mit Public WLAN 4.0 auf der sicheren Seite, so die Telekom. Der Internetanbieter stellt Unternehmen und Geschäften mit HotSpot Plug’n’Play bereits eine ähnliche Hotspot-Lösung ohne Haftungsrisiko zur Verfügung.