Facebook: EU kritisiert falsche Angaben bei WhatsApp-Übernahme

Andreas Frischholz
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Facebook: EU kritisiert falsche Angaben bei WhatsApp-Übernahme

Dass Facebook künftig auch die Nutzerdaten von WhatsApp auswerten will, kritisieren nicht nur Daten- und Verbraucherschützer, sondern auch die EU-Kommission. Nun folgt zudem offiziell der Vorwurf: Bei der Kontrolle der Fusion im Jahr 2014 habe Facebook falsche oder irreführende Angaben gemacht.

WhatsApp hatte im August dieses Jahres die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen aktualisiert, um Nutzerdaten wie die Telefonnummern mit Facebook teilen zu können. Das soziale Netzwerk will die Informationen nutzen, um etwa präzisere Werbung zu schalten und neue Marketing-Kanäle für Firmen zu entwickeln.

Datenaustausch war 2014 angeblich noch nicht möglich

Das Problem für die EU-Kommission ist nun: Als die Wettbewerbshüter die Fusion im Jahr 2014 prüften, erklärte der Konzern noch, ein automatischer Datenaustausch zwischen beiden Diensten sei überhaupt nicht möglich. Ausschlaggebend war dieser Punkt zwar nicht, damit der Zusammenschluss von Facebook und WhatsApp abgesegnet wurde. Dennoch fühlt sich die EU-Kommission nun getäuscht.

So erklärt die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in der aktuellen Mitteilung: „In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat.“ Denn nach dem aktuellen Stand war es schon 2014 technisch möglich, Facebook-Nutzerprofile automatisch mit WhatsApp-Nutzerprofilen abzugleichen. Und Unternehmen müssen bei solchen Prüfverfahren korrekte Angaben machen.

Strafe von bis zu 1 Prozent des Facebook-Umsatzes

Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Sollte der Konzern dabei die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen können, droht eine Geldbuße von bis zu 1 Prozent des Umsatzes.

Grundsätzlich will die EU-Kommission aber nicht an der Fusion rütteln, da die Freigabe „auf einer Reihe von Faktoren beruht, die über die Möglichkeit des Abgleichs von Benutzerkonten hinausgehen“. Dazu zählt etwa, dass es trotz der Fusion von Facebook und WhatsApp noch genügend konkurrierende Messenger-Dienste gibt. Ebenso wenig gebe es wettbewerbsrechtliche Bedenken für den Online-Werbemarkt.

Nun ist es aber nicht nur die EU-Kommission, die Facebooks WhatsApp-Übernahme nochmals ins Visier nimmt. Widerstand gibt es auch aus dem Lager der Datenschutz- und Verbraucherschutzverbände, die die aktualisierten Datenschutz- und Nutzungsbedingungen als rechtswidrig bezeichnen – unter anderem, weil Nutzer nicht direkt einwilligen konnten. Angesichts der sich anbahnenden Gerichtsverfahren hat Facebook den Datenaustausch mittlerweile sowohl in Deutschland als auch mehreren anderen europäischen Ländern vorerst gestoppt.