Breitbandmessung: Internet-Anschlüsse bieten nicht das, was im Vertrag steht

Andreas Frischholz
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Breitbandmessung: Internet-Anschlüsse bieten nicht das, was im Vertrag steht

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse für die Breitbandmessung in den Jahren 2015 und 2016 vorgelegt. Das Resultat: Die Internet-Anschlüsse bieten oftmals nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich zugesichert ist. Problematisch sind dabei vor allem die klassischen DSL-Anschlüsse und Kabelanschlüsse in den Peak-Zeiten.

Problemkinder sind ADSL und das Kabelnetz in Stoßzeiten

Generell gilt, dass nur ein Bruchteil der Kunden die volle Bandbreite erhält. Laut Bundesnetzagentur sind es je nach Breitbandklasse zwischen 4 und 25 Prozent. Die niedrigsten Werte wurden demnach bei Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von 8 bis 18 Mbit/s gemessen. In dieser Klasse dominieren ADSL-Anschlüsse, die noch über die herkömmlichen Kupferleitungen laufen und nicht auf hohe Bandbreiten ausgelegt sind.

Auffällig ist laut Bundesnetzagentur zudem noch die höchste Breitbandklasse mit 200 bis 500 Mbit/s, die vor allem von den Kabelnetzbetreibern geprägt ist. Dort hängt die Leistung besonders stark vom Tagesverlauf ab, vor allem in den Peak-Zeiten sinkt bei solchen Anschlüssen die verfügbare Übertragungsrate. Was nicht überraschend ist, da es sich bei den Kabelnetzen um ein Shared Medium handelt – je mehr Kunden sich die verfügbare Bandbreite teilen, desto eher wird es knapp, wenn alle gleichzeitig etwa Streaming-Dienste nutzen und die Infrastruktur dafür nicht ausgelegt ist. Solche Beschwerden gibt es immer wieder, allerdings gilt das auch für Festnetz-Anbieter.

Daher sagt auch Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann angesichts der Messergebnisse: „Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Allerdings fallen die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich aus.“ Betrachte man sämtliche Anbieter, würde zumindest die Hälfte der Nutzer über alle Breitbandklassen hinweg „mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate“ erhalten, bei einzelnen Anbietern wären es sogar über 90 Prozent.

Mobilfunk: Niedrigere Übertragungsraten, höhere Zufriedenheit

Im Vergleich zu Kabel- und Festnetz-Anschlüssen fielen die Ergebnisse im Mobilfunk noch schlechter aus. Weniger als 30 Prozent der Nutzer erreichen laut Bundesnetzagentur zumindest die Hälfte der Geschwindigkeit, die vertraglich zugesichert wurde – bei den stationären Anschlüssen liegt dieser Wert bei 70 Prozent. Dennoch sind die Kunden zufriedener, 82,8 Prozent bewerten ihren mobilen Anschluss mit den Noten „sehr gut, „gut“ oder „zufriedenstellend“. Offenbar sei im Mobilbereich die Verfügbarkeit wichtiger als die maximale Übertragungsrate, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur.

Denn bei den Festnetz-Anschlüssen sind laut der Breitbandmessung nur 65 Prozent der Kunden mit ihrem Anbieter zufrieden. Entscheidend ist dabei laut Bundesnetzagentur, ob die Downloadrate auch den vertraglichen Vorgaben entspricht.

Verbraucherschützer: Verschärfte Vorgaben für Provider

Mit Blick auf die Ergebnisse fordert nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), dass die Politik reagieren muss. Am 1. Juni 2017 tritt zunächst die Transparenz-Verordnung in Kraft, die Internet-Provider verpflichtet, den Kunden mehr Informationen bereitzustellen. In einem Produktblatt müssen etwa Angaben zur verfügbaren Übertragungsrate, dem eventuellen Datenvolumen, der Vertragslaufzeit, Kosten und Kündigung gemacht werden – und das alles in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form.

Den Verbraucherschützern reicht das aber noch nicht aus. Kunden müssten die Leistung bekommen, für die sie zahlen, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Allerdings: „Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten.“ Zudem sollten Mindeststandards für die Dienstqualität festgelegt werden, um vertraglich vereinbarte Geschwindigkeiten besser überprüfen und durchsetzen zu können.

Angaben zum Messverfahren

Im September 2015 hatte die Bundesnetzagentur die Breitbandmessung gestartet. Die Geschwindigkeit des Festnetz-Anschlusses können Kunden über die entsprechende Webseite testen, für Mobil-Zugänge steht eine App bereit. Der Bericht (PDF) umfasst nun die Ergebnisse vom 25. September 2015 bis zum 25. September 2016. Berücksichtigt wurden 106.159 Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse und 53.561 Messungen für mobile Internetzugänge.

Für die Studie wollte die Bundesnetzagentur nur Messungen berücksichtigen, die in einer „optimalen Testumgebung“ stattfanden. Das bedeutet: Das System, auf dem die Messung durchgeführt wird, soll per LAN (und nicht WLAN) mit dem Router verbunden sein. Zudem sollen parallel keine weiteren Anwendungen wie etwa Video-Streams laufen oder Updates heruntergeladen werden. Ob die Systeme per LAN oder WLAN mit dem Router verbunden sind, konnte die Bundesnetzagentur bei einem Teil der Messungen prüfen. Ob die Nutzer ihre Testumgebung korrekt eingeschätzt haben, lässt sich aber nicht ausschließen.