Bodycam-Aufnahmen: Speicherung in der Amazon-Cloud gilt als rechtswidrig

Frank Hüber
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Bodycam-Aufnahmen: Speicherung in der Amazon-Cloud gilt als rechtswidrig
Bild: fsHH | CC0 1.0

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), die Speicherung der Bodycam-Aufnahmen von der Bundespolizei in der Amazon-Cloud scharf. Datenschutzbedenken seien ignoriert und das Speichern bei Amazon verschwiegen worden.

Der Datenschutzbeauftragte fordert deshalb einen sofortigen Wechsel bei der Speicherung der Bodycam-Aufnahmen zu einem deutschen Cloud-Anbieter. Man habe bereits vergangenes Jahr der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass die Speicherung der Aufnahmen auf Servern des US-Unternehmens für rechtswidrig erachtet werde. Die Forderung zu einem Anbieterwechsel, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Aufnahmen zu gewährleisten, sei jedoch ignoriert worden. Die Bundespolizei hat selbst nicht die erforderliche Infrastruktur, um die Aufnahmen auf eigenen Datenservern zu speichern und gar nicht erst auf einen externen Anbieter zurückgreifen zu müssen.

US-Geheimdienste können Zugriff auf Aufnahmen erlangen

Hintergrund ist nicht in erster Linie die Speicherung auf US-Servern, da diese nicht zwangsläufig und auch im konkreten Fall nicht erfolgt, sondern der Cloud-Act der US-Regierung, der es US-Behörden und -Geheimdiensten ermöglicht, auf die gespeicherten Daten von US-Unternehmen zuzugreifen, selbst wenn diese nicht in den USA liegen. Amazon kooperiert bereits jetzt umfangreich mit US-Sicherheitsbehörden und arbeitet gemeinsam mit diesen an einer automatischen Gesichtserkennung. Die von der Bundespolizei ins Feld geführte Verschlüsselung der Daten besänftigt Ulrich Kelber dabei nicht, da nach seinem Kenntnisstand die Daten eben auch in der Cloud zur Verarbeitung entschlüsselt werden, womit das Argument wieder hinfällig sei. Eine lückenlose Verschlüsselung sei nicht gegeben.

Theoretisch gibt es Alternativen, praktisch nicht

Zudem habe die Bundespolizei den Datenschutzbeauftragten zwar frühzeitig über das Projekt der Bodycams informiert, „die Speicherung von Daten in der Amazon-Cloud allerdings bis kurz vor Schluss verschwiegen“. Auch die Aussage der Bundespolizei, dass es keine Alternative gegeben habe, da es keinen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Anbieter gäbe, erwies sich nach einer parlamentarischen Nachfrage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz als nicht haltbar.

Laut Bundesregierung gehören inzwischen beispielsweise die Deutsche Telekom, SAP und Cancom Pironet zu diesen. Die Nutzung der Amazon Cloud beziehungsweise der Amazon Web Services (AWS) gehe vielmehr auf die Geräte von Motorola zurück, die diese Vorgabe machen. Auch die Bundesregierung beruft sich darauf, dass die Daten ausschließlich auf Amazon-Servern in Deutschland und dort auch nur verschlüsselt gespeichert werden. Deutsche Datenschutzstandards werden somit nicht verletzt.

Übergangslösung, mit offenem Ende

Dennoch soll die Speicherung auf den Amazon-Servern nur eine Übergangslösung sein, bis eine eigene „Bundes-Cloud“ zur Verfügung stehe. Ob überhaupt und wann diese „Bundes-Cloud“ jedoch für die Speicherung von Bodycam-Aufnahmen genutzt werden kann, ist noch offen. Von Notz fordert vom Bundesinnenminister Horst Seehofer deshalb, von dem Projekt so lange Abstand zu nehmen, bis diese Fragen geklärt sind.