Online-Werbung: EU verhängt 1,49 Milliarden Euro Strafe gegen Google

Frank Hüber
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Online-Werbung: EU verhängt 1,49 Milliarden Euro Strafe gegen Google
Bild: EU-Kommission, Foto: Jennifer Jacquemart

Die EU hat gegen Google eine Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro wegen Wettbewerbsverstößen im Bereich der Online-Werbung verhängt. Es ist bereits die dritte Milliarden-Strafe der EU-Wettbewerbshüter gegen Google innerhalb von zwei Jahren.

Die Europäische Kommission sieht dabei einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht durch Google als bewiesen an, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Online-Werbung missbraucht habe. Durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter habe Google verhindert, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten.

Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik

Einschränkungen galten zehn Jahre lang bis 2016

Google habe diese Beschränkungen beim Werbe-Dienst „AdSense for Search“ für mindestens 10 Jahre von 2006 bis 2016 aufrecht erhalten und erst nach den ersten Einwänden der Europäische Kommission im Jahr 2016 die Einschränkungen aufgehoben. Mit AdSense for Search können Websites Werbung in den Suchergebnissen anzeigen lassen, die von Google vermittelt werden. Dabei hatte Google von 2006 bis 2016 einen Marktanteil von über 70 Prozent und war somit der mit Abstand größte Vermittler von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum. 2016 lag der Marktanteil von Google auch auf den nationalen Märkten für allgemeine Internet-Suchanfragen im Allgemeinen bei über 90 Prozent und auf den meisten nationalen Märkten für Suchmaschinenwerbung, auf denen Google mit seinem bekanntesten Produkt, der Google-Suchmaschine, präsent ist, bei über 75 Prozent.

Websites durften nur Werbung über Google einbinden

Wettbewerbern im Bereich der Suchmaschinenwerbung, wie beispielsweise Microsoft und Yahoo, ist es nicht möglich, Werbeflächen auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine zu verkaufen, sodass Websites Dritter für diese alternativen Vermittler von Suchmaschinenwerbung eine wichtige Möglichkeit darstellen, zu expandieren und mit Google zu konkurrieren, so die EU. Dies verhinderte Google aber durch Ausschließlichkeitsklauseln in den Verträgen mit den Websites. Den Klauseln zufolge durften Publisher auf ihren Suchergebnisseiten keine Werbeanzeigen von Konkurrenten platzieren.

Im März 2009 begann Google, die Ausschließlichkeitsklauseln schrittweise durch Klauseln über die sogenannte „Prämium-Platzierung“ zu ersetzen. Danach waren Publisher verpflichtet, die rentabelsten Flächen auf ihren Suchergebnisseiten den Anzeigen von Google vorzubehalten und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen zu platzieren. So wurde verhindert, dass Google-Konkurrenten ihre Suchmaschinenwerbung an den am besten sichtbaren und am häufigsten angeklickten Stellen der Ergebnisseiten der Websites platzieren konnten.

Ab März 2009 nahm Google zudem Klauseln in die Vereinbarungen auf, nach denen Publisher erst nach schriftlicher Zustimmung von Google verändern durften, wie Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten angezeigt wurde. So konnte Google kontrollieren, wie interessant die Anzeigen von Konkurrenten waren und wie häufig sie angeklickt wurden.

1,29 Prozent des Umsatzes, weiterer Schadenersatz möglich

So habe Google unter Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung Wettbewerb verhindert. Die Geldbuße entspricht 1,29 Prozent des Umsatzes von Google im Jahr 2018. Unternehmen, die durch das Handeln von Google geschädigt wurden, können nun in zivilrechtlichen Schadensersatzklagen Ansprüche gegen Google geltend machen.

Die dritte Strafe in zwei Jahren

Im Juni 2017 verhängte die Europäische Kommission bereits eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes.

Im Juli 2018 wurde hingegen eine Strafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der beherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine gegen Google verhängt.