Facebook-Regulierung: Beschluss von Kartellamt vorerst außer Vollzug

Andreas Frischholz
27 Kommentare
Facebook-Regulierung: Beschluss von Kartellamt vorerst außer Vollzug
Bild: Facebook

Wegweisend war der Beschluss vom Bundeskartellamt: Die Wettbewerbshüter entschieden Anfang des Jahres, Facebook missbrauche seine Marktmacht. Die Sammlung persönlicher Daten müsse eingeschränkt werden. Womöglich war die Entscheidung des Bundeskartellamts aber rechtswidrig.

So lautet die Einschätzung vom Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem Facebook eine Beschwerde eingelegt hatte. Die Konsequenz: Vorerst muss Facebook die Auflagen nicht umsetzen. „Über den Bestand der kartellbehördlichen Anordnungen wird in dem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren entschieden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Ein Termin für diese Verhandlung steht noch nicht fest.

Beschluss: Daten verknüpfen nur mit expliziter Einwilligung der Nutzer

Nach mehrjähriger Prüfung hatte das Bundeskartellamt Anfang Februar entschieden, dass Facebook ein marktbeherrschender Anbieter ist, der kartellrechtlich besonderen Pflichten unterliegt. Daher schränkten sie die Datensammlung des sozialen Netzwerks ein. Facebook darf demnach nur noch die Informationen aus verschiedenen Datenquellen zusammenführen, wenn die Nutzer explizit zustimmen.

Das betrifft zunächst die Daten, die Facebook bei Diensten wie WhatsApp und Instagram erfasst und dem Hauptkonto zuordnen will. Ebenso gelten die Einschränkungen aber auch für Informationen, die Facebook auf Dritt-Websites erfasst.

Zwischen Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Zunächst sind die Auflagen aber hinfällig. So erklärt das Oberlandesgericht Düsseldorf, „schon auf der Grundlage einer bloß summarischen rechtlichen Prüfung“ würden ernsthafte Zweifel bestehen. Das Kernproblem ist ihrer Ansicht nach, dass potentielle Datenschutzverstöße nicht zugleich auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sind. „Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts lässt die von ihm beanstandete Datenverarbeitung durch Facebook keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung besorgen“, heißt es in dem Urteil (PDF) (Aktenzeichen: VI-Kart 1/19 (V)).

Bundeskartellamt will bis vor den Bundesgerichtshof gehen

Das Bundeskartellamt kündigte bereits eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof an. Via Twitter erklärte der Behördenchef Andreas Mundt: „Daten sind der Marktmachtfaktor in der #Digitalwirtschaft. Dies haben wir mit unserem Verfahren aufgegriffen.“ Diese zentralen Rechtsfragen wolle man nun klären.