Breitbandmessung: Desktop-App für Minderung und Kündigung veröffentlicht

Nicolas La Rocco
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Breitbandmessung: Desktop-App für Minderung und Kündigung veröffentlicht
Bild: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die eigene App zur Breitbandmessung in einer überarbeiteten Version für den Desktop veröffentlicht und stellt mit dieser ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Anwender können so das monatliche Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen.

Die Desktop-App ergänzt die bislang verfügbare Messung im Browser und wird für Windows 7, 10 und 11, macOS ab 10.12 und Linux ab Ubuntu 16.04/Debian 8 kostenfrei zum Download angeboten.

Messkampagnen mit 30 Messungen an drei Tagen

Entscheidende Neuerung der Desktop-App sind Messkampagnen von 30 Messungen an drei Kalendertagen, die als Nachweisverfahren für eine Minderung des monatlichen Entgelts gegenüber dem Anbieter oder die außerordentliche Kündigung des Vertrags dienen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

Wann erhebliche Abweichungen vorliegen

Ermöglicht wird das neue Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht seit dem 1. Dezember gemäß TKG § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1. Ab wann erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen vorliegen, hat die Bundesnetzagentur bereits am 8. Dezember in der Allgemeinverfügung Nr. 99/2021 (PDF-Dokument) festgelegt. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind seit dem 13. Dezember 2021 wirksam. Darin heißt es: Eine [...] Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt [...] vor, wenn:

  • nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird, wobei
  • 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen müssen,
  • diese Messungen verteilt auf zehn Messungen pro Kalendertag innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden müssen und zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss, und
  • zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein Abstand von mindestens drei Stunden einzuhalten ist und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen muss.

Desktop-App erklärt Vorgehen

Innerhalb der Desktop-App sind für den Nutzer die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung hinterlegt, sodass lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchzuführen sind. Nach Abschluss einer Messkampagne erhalten Anwender ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit Messdetails kann anschließend beim Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorgelegt werden.

In einer Handreichung (PDF-Dokument) legt die Bundesnetzagentur eine detaillierte Beschreibung und Vorgehensweise für die Messungen vor. Darin wird auch die „Endkundenmessumgebung“ erläutert, die unter anderem auf LAN statt WLAN setzen und auf ein VPN oder Energiesparmodi verzichten sollte.

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