Kommentar: Die überschätzte Macht der Videodienste

Sasan Abdi
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Sasan Abdi

Kolumne

Es war eine Zeit der ungehemmten Euphorie: Sämtliche Medien, alle relevanten Börsen und Analysten sowie Millionen von Benutzern schienen dem Prinzip Recht zu geben. Bezeichnend für die Schnelllebigkeit des Geschäfts: Diese Zeit liegt nicht einmal lange zurück. Noch Mitte letzten Jahres galten Web-2.0-Videodienste wie YouTube oder MyVideo uneingeschränkt als die hochgelobte Zukunft des Internets und nicht zuletzt auch als neuer Motor für die Werbung im Netz. Nicht umsonst investierten „Big Player“ wie Rupert Murdochs Mediengigant News Corp. sowie der Suchmaschinen-Riese Google exorbitante Summen, um die vermeintlichen Goldgruben in den eigenen Konzern zu holen, während bei der Konkurrenz Manager ob der scheinbar verschlafenen Riesenchance gehen mussten und die Zukunft für all jene, die diese gewichtige Entwicklung verpasst hatten, ein wenig ungewisser schien.

Gut ein halbes Jahr, zahlreiche Millionen (bzw. Milliarden) US-Dollar und ein Dutzend kleinerer Gerichtsprozesse später hat sich das Blatt gewendet oder steht, weniger kritisch betrachtet, zumindest auf der Kippe. Mit den genannten Big Playern im Hintergrund haben sich die großen „User Generated Content“-Plattformen zu lohnenswerten Zielen für Unternehmensanwälte verschiedenster Couleur entwickelt. Wo damals noch eine Handvoll Studenten mit ein paar Tausend Dollar auf dem Konto die Geschäfte leiteten, stehen nun - Stichwort News Corp. und Google - Mediengiganten in verantwortlicher Position; fette Weihnachtsgänse, die es nun auszunehmen gilt.

Vor diesem Hintergrund darf es nicht verwundern, dass ausgerechnet jetzt aus allen Ecken Klagen gegen die genannten Videodienste angedacht werden. All jene Unternehmen, die bisher die stetigen, nicht zu leugnenden Urheberrechtsverletzungen auf den einschlägigen Plattformen kommentar- und folgenlos hingenommen haben, wittern nun ihre große Chance. Neben zahlreichen Privatpersonen, vornehmlich Prominenten, die ihr Persönlichkeitsrecht durch YouTube, MyVideo und Co. in Mitleidenschaft genommen sehen, treten jetzt vor allem die Anwälte der großen Musik- und Filmlabel sowie von diversen TV-Giganten auf den Plan und fordern ihr Recht ein.

Dabei muss es nicht unbedingt gleich zu einer Klage kommen. Das Fallbeispiel des US-Senders Fox zeigt, dass die Inhaber der großen Web-2.0-Videoplattformen schon bei geringstem Druck spuren. So bot Google, angeblich aus freien Stücken, gut 140 Millionen US-Dollar, damit YouTube-Benutzer auch in den kommenden Jahren klagefrei Content von Fox in ihren Upload integrieren dürfen. Selbst wenn sich Fox auf dieses Angebot einlassen und von einer Klage absehen sollte, lässt sich bereits an diesem vergleichsweise kleinen Fall ablesen, in welcher finanziellen Gefahr sich die neuen Inhaber befinden.

Nicht abzusehen sind die Folgen nämlich, wenn die großen Platten- und Filmlabel tatsächlich vor Gericht ziehen und Recht bekommen sollten und damit jeder Song, jeder Filmschnippsel und jeder TV-Ausschnitt von den Richtern als Verstoß gegen allgemeingültiges Urheberrecht gewertet werden würde. Nach gigantischen Summen für den Kauf der Plattformen würde dann ein kaum zu beziffernder, neuer finanzieller Aufwand zur Entschädigung der Kläger auf die neuen Betreiber zukommen. Ganz zu schweigen davon, dass die Angebote ohne den dann „illegalen“ Inhalt gehörig an Attraktivität verlieren würden.

Dem Anspruch auf die eigenen Inhalte der potentiellen Kläger steht dabei eine etwas hilflos wirkende, aber nachvollziehbare Argumentation der Betreiber gegenüber, die sich auch beim Wechsel von den Gründern der Dienste auf die neuen Inhaber im Kern nicht geändert hat. So argumentiert die Verteidigung, dass es unmöglich wäre, jeden neuen Beitrag auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin zu kontrollieren. Sobald aber ein Hinweis auf eine Verletzung eingehe, würde man diesem sofort nachgehen und den Content gegebenenfalls sperren. Eine Erklärung, die zwar einleuchtet. Die aber unter Umständen vor dem einen oder anderen Gericht als nichtig abgetan werden könnte - denn wer, wenn nicht der Betreiber, muss für die Rechtmäßigkeit der Inhalte geradestehen? Nicht nur bei Foren stellt sich diese Frage.

Egal wie nun auch der rechtliche Aspekt der gesamten Problematik ausgehen sollten: Auch in anderer Hinsicht ziehen für die User-Videodienste düstere Wolken auf. Denn die Lage wird auch durch neue Prognosen von diversen Markt- und Werbeforschungsinstituten getrübt. Wohl geblendet von der ersten Euphorie werden die Werbeerlöse, die über die großen Videoportale eingenommen werden, entgegen älterer Prognosen deutlich geringer ausfallen als erhofft. Während der Online-Werbemarkt allein in den USA bis 2010 von 20,3 auf 29,4 Milliarden US-Dollar zulegen soll, entfällt den aktuellen Voraussagen zufolge im selben Zeitraum mit einem Plus von nur 200 Millionen eine Summe von nur rund 950 Millionen US-Dollar auf das Videoseiten-Segment.

Selbst wenn sich die juristische Gefahr also entschärfen lassen sollte, haben Google und News Corp. trotzdem nur bedingt den von vielen Seiten herbeigeredeten Super-Coup gelandet. Immerhin: Die Benutzzahlen dürften auch bis 2010 konstant steigen. Alles in allem zeigt sich aber: „Nicht alles was glänzt, ist auch Gold.“ Wobei man der Fairness-halber in diesem Fall wohl auch auf die Schnelllebigkeit der Wirtschaft verweisen muss. Der Spruch muss somit laienhaft abgewandelt lauten: „Nicht alles, was heute Gold ist, glänzt auch morgen noch.“

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