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Garantie ohne Rechnung PS3

Spawn0071

Cadet 3rd Year
Registriert
Apr. 2004
Beiträge
48
Hallo,

ich würde mir gerne eine PS3 kaufen, nun habe ich die Möglichkeit eine gebrauchte PS3 zu kaufen, die jedoch keine Rechnung dabei hat (war Weihnachtsgeschenk). Kann eine mögliche Garantie also auch ohne diese geltend gemacht werden über Sony.
Also über die Seriennummer?

DANKE

*push*
ist wirklich dringend
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost)
Ohne Rechnung laüft nur was auf Kulanz des Händlers. Wenn er dich net kennt wirds dann schon haarig. Da könnte ja jeder in jeden X-beliebigen laden gehen nd die müsste dann die Garantie abwickeln für ein gerät eines anderen Shops...
PS: Wer hat den die PS3 verschenkt. Den könnte man doch einfach nach ner Rechnung fragen, oder?
 
Naja wenn du weißt wo die PS3 gekauft wurde und noch der aufklerber(der vom Markt) auf der verpakung ist müssten die das eigentlich nich bei sich in ihrer datenbank haben
 
Garantie ist immer Herstellerbezogen und hat nichts mit der händlerseitigen Gewährleistung zu tun. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Schau am Besten mal in die Garantiebedingungen, da steht drin, ob ein Kaufnachweis verlangt wird etc.
 
@Spawn0071
Ein Blick in die Garantiebestimmungen bringt oft Licht ins Dunkel:
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit
der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des
Händlers) vorgelegt wird. Sony und ASN-Mitglieder können die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn
diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind. Diese Garantie gilt
nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder
unleserlich gemacht wurden.

Mein Vorredner hat schon richtig darauf verwiesen, dass Du ansonsten auf die Kulanz - in diesem Falle wohl eher von Sony - angewiesen wärst; eine Rechnung muss nicht zwangsläufig vorgelegt werden (> Seriennummer), für Deinen Fall scheint es Voraussetzung zu sein.

Hier noch die ausführlichen Garantiebestimmungen:
http://www.sony.de/res/attachment/file/37/1147101874937.pdf

Gruß,

Chris
 
die ps3 gibs ja erst seit märz 07 bei uns da kann man doch ne garantie verlangen kann ja schlecht älter als 2 jahre sein muß doch dann ohne rechnung gehen oder nicht?

weil hab selber ne 360 bei ebay gekauft war keine rechnung bei
 
Also dass man in einem Garantiefall eine Rechnung braucht, stimmt nicht ganz. Das kam erst vor kurzem
bei Explosiv. Wenn das Ding kaputt geht, kannst du die PS3 zum Händler bringen und der muß sie
reparieren lassen und falls dies nach 3 Reparaturen immer noch nicht passt, muß er sie umtauschen, auch
ohne Rechnung. Das ist gesetzlich festgelegt.
 
Ich hatte gerade selber einen solchen Fall.
Ich habe bei Sony angerufen und folgende Information bekommen:

Auf Playstation 3 Konsolen, die aus einem Gewinn usw. stammen und daher ohne Rechnung sind, ist eine einjährige Gewährleistung.
Aber diese gilt ab der Markteinführung. Und die war im März 2007.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja muss der Händler, aber nur wenn du beweisen kannst, dass due Sie bei Ihm gekauft hast.
sonst haste keine Chance.

Beweissmittel:
Kassenbon
EC/Konto Buchung
oder Zeugen
 
Die Rechtslage ist derzeit so, dass der Verkäufer keinen Kassenbon mehr einfordern darf, als Beiweis, ein Zeuge reicht da auch aus. Allerdings wäre mir deine Quelle schon suspekt, wenn er Ende Januar keinen Bon mehr hat, selbst wenn es ein Weihnachtsgeschenk war ... Traut er sich nicht seine Eltern/Grosseltern/sonst wen zu entäuschen, um sie nach dem Bon zu fragen? ... Kinder, dann macht keine Geschäfte wenn ihr keine Eier habt xD

Sollte das Gerät in der Garantiezeit einen Defekt bekommen, kannst du dich genauso an Sony direkt wenden. Die Fragen zwar nach dem Kaufdatum, Verlangen aber keinen Nachweis.
 
@ reality
Jo, du hast Recht. Es muss nicht die Rechnung sein, aber irgendein anderer Beweis.
 
Mal beim Support von Sony nachgefragt? Als ich meinen Laptop (HP, bei Amazon gekauft) einschicken musste, haben die beim HP-Support nach Produkt- und Seriennummer gefragt und bald darauf stand UPS vor der Tür. Da hat niemand nach der Rechnung gefragt.
 
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Also dass man in einem Garantiefall eine Rechnung braucht, stimmt nicht ganz. Das kam erst vor kurzem
bei Explosiv. Wenn das Ding kaputt geht, kannst du die PS3 zum Händler bringen und der muß sie
reparieren lassen und falls dies nach 3 Reparaturen immer noch nicht passt, muß er sie umtauschen, auch
ohne Rechnung. Das ist gesetzlich festgelegt.

@ Genius

Kinder, Kinder, ab und zu empfiehlt es sich auch mal, vorherige Postings zu lesen. HereticNovalis hat es doch schon geschrieben.
Was ihr immer wieder verwechselt ist Garantie und gesetzliche Gewährleistung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Was Du jetzt meinst, Genius, das ist der Gewährleistungsfall. Diesen macht gegenüber seinem Händler (Verkäufer) geltend. Da stimmt es in der Tat, dass man nicht unbedingt eine Rechnung braucht. Es genügt auch ein anderweitiger Beweis, dass man die Kaufsache dort gekauft, um diesen Anspruch gegenüber seinem Händler geltend zu machen.

Worum es aber hier geht ist die Garantie von Sony. Das ist immer etwas Freiwilliges. Sony selbst kann bestimmen, welchen Umfang seine Garantie hat und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit diese beansprucht werden kann. Wenn Sony also in seinen Garantiebedingungen schreibt, dass eine Rechung vorgelegt werden muss, dann muss eine Rechnung eben vorgelegt werden. So einfach ist das. Da kann man nur auf Kulanz von Sony hoffen, wenn man keine Rechnung mehr hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde bei solchen teuren Sachen IMMER ne Rechnung verlangen. Und wenn keine da ist, wirds halt nicht gekauft. Wenn doch mal was kaputt gehen sollte, dann kann man sich einen Haufen Ärger ersparen.
Und wie meine Vorredner schon sagten, wenn bei solchen Geräten nach kurzer Zeit keine Rechnung mehr da ist, dann klingt das schon seeehr verdächtig. Also meine Empfehlung: Finger weg und lieber die paar Euro mehr zahlen und dann was mit Rechnung kaufen.

Gerade bei Eb.. werden die Leute oft über den Tisch gezogen. Ich hab das mal ne Zeitlang beobachtet, als ich mir ne neue Graka kaufen wollte. Die Leute ham echt n Haufen kohle für die GTX bezahlt und sich dann im Forum ausgeheult, weil keine Ware geliefert wurde. Und bei der PS3 ists dassselbe. Es gibt immer Leute, die vorschnell irgendwo was kaufen, weil sie denken, super Angebot, das muss ich haben! Solche teuren Sachen würde ich NIE bei Eb.. kaufen. Lieber Online-Shop oder im Laden!

In diesem Sinne, viel Glück beim PS3 Kauf.

Greetz
 
Die eigentlich Frage war ja:
Kann eine mögliche Garantie also auch ohne diese (... Rechnung ...) geltend gemacht werden über Sony?
- wie ich finde, ist schon mit den unterschiedlichsten Argumenten gearbeitet worden, und letztendlich kann man vieles verlangen; ob man es bekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt, wie Edzard nochmal verdeutlicht hat.

Bei der ganzen Diskussion sollte man, sofern Gewährleistung und Garantie zitiert wird, bitte nicht vergessen:

1. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, deren Ausbedingung im Ermessen des Garantiegebers liegt (siehe Edzard);
2. die gesetzliche Gewährleistung ist im Zuge des Weiterverkaufs nicht ohne weiteres übertragbar!

I. d. R. wird sich kein Händler querstellen, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt, ausgeschlossen werden kann es aber auch nicht; eine h. M. hierzu gibt es nicht.

Die Weitergabe des Gewährleistungsanspruchs ist vielmehr zu verneinen, denn nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer besteht ein Vertragsverhältnis; der Verkäufer müsste auch seine Rechte gem. § 398 BGB abtreten, falls nicht bereits durch den Kaufvertrag schon geschehen.

Kurzum: es kann kulanzbedingt auch ohne entsprechende Unterlagen gehen, muss aber nicht!

Gruß,

Chris

P.S.: Und nicht zu vergessen: im Falle eines Weiterverkaufs besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (= ursprünglicher Käufer), welcher zwar größtenteils ausgeschlossen werden kann, zunächst jedoch gegeben ist! Also aufpassen, wer am Ende in Anspruch genommen werden könnte ...
 
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