Hallo 'Basler,
meine Schwester hat mich eben ganz aufgelöst angerufen, weil Sie heute ein Schreiben von einem Anwalt bekam. Darin ist von einer Strafe über 21.000€ die Rede, die bis zum 20.05.09 fällig ist.
Zur Vorgeschichte:
Laut ihrer Aussage hat sie 2006 eine Webseite über Wespen und Hornissen erstellt. Dummerweise hat sie sieben Bilder einfach aus dem Internet gezogen und auf ihrer Seite - ohne Absprache oder angabe der Quelle - benutzt.
Ganz klare Urheberrechtsverletzung. Zu ihrer Rettung muss ich sagen, dass das Internet noch neu für sie war.
Die Seite hat sie über die Jahre vergessen und auch nicht mehr gepflegt. Bis dann eben heute dieser Brief kam.
Diese Strafe kommt mir sehr dubios vor. Der Strafbetrag scheint mir für den entstandenen Schaden doch recht hoch.
Vor Monatn habe ich einen Bericht im Fernsehen über einen ähnlichen Fall gesehen. Leider weiß ich nicht mehr, wie es genau ausging (Vergleich, musste der Beschuldigte zahlen oder kam er da raus).
Wie sollten Beschuldigte da am Besten vorgehen?
Rechtsschutz hat sie zum Glück, deshalb denke ich, dass ihr erster Gang am Montag zum Anwalt sein sollte.
Leider scheint diese Abmahnwelle und Anwalt-freundliche Gesetze für skruppellose Anwälte die Lizens zum "Geld drucken" zu sein.
Naja, zumindest wird sie nun das beherzigen, was ich ihr immer gepredigt habe: Keine Webseite erstellen und nicht in Sozialnetzwerken anmelden, dann hast du auch keine Probleme
Habe eben etwas interessantes gefunden:
Es war keine geschäftliche Internetseite und die Besuchszahlen waren auch nicht sonderlich hoch. Deshalb besteht die Hoffnung, dass sie mit einem kleinen "Denkzettel" davon kommt
meine Schwester hat mich eben ganz aufgelöst angerufen, weil Sie heute ein Schreiben von einem Anwalt bekam. Darin ist von einer Strafe über 21.000€ die Rede, die bis zum 20.05.09 fällig ist.
Zur Vorgeschichte:
Laut ihrer Aussage hat sie 2006 eine Webseite über Wespen und Hornissen erstellt. Dummerweise hat sie sieben Bilder einfach aus dem Internet gezogen und auf ihrer Seite - ohne Absprache oder angabe der Quelle - benutzt.
Ganz klare Urheberrechtsverletzung. Zu ihrer Rettung muss ich sagen, dass das Internet noch neu für sie war.
Die Seite hat sie über die Jahre vergessen und auch nicht mehr gepflegt. Bis dann eben heute dieser Brief kam.
Diese Strafe kommt mir sehr dubios vor. Der Strafbetrag scheint mir für den entstandenen Schaden doch recht hoch.
Vor Monatn habe ich einen Bericht im Fernsehen über einen ähnlichen Fall gesehen. Leider weiß ich nicht mehr, wie es genau ausging (Vergleich, musste der Beschuldigte zahlen oder kam er da raus).
Wie sollten Beschuldigte da am Besten vorgehen?
Rechtsschutz hat sie zum Glück, deshalb denke ich, dass ihr erster Gang am Montag zum Anwalt sein sollte.
Leider scheint diese Abmahnwelle und Anwalt-freundliche Gesetze für skruppellose Anwälte die Lizens zum "Geld drucken" zu sein.
Naja, zumindest wird sie nun das beherzigen, was ich ihr immer gepredigt habe: Keine Webseite erstellen und nicht in Sozialnetzwerken anmelden, dann hast du auch keine Probleme
Ergänzung ()
Habe eben etwas interessantes gefunden:
Quelle: http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html§ 97a
Abmahnung.(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Es war keine geschäftliche Internetseite und die Besuchszahlen waren auch nicht sonderlich hoch. Deshalb besteht die Hoffnung, dass sie mit einem kleinen "Denkzettel" davon kommt
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