- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 309
Guten Tag bzw. Nacht liebe Forumgemeinde,
als ich heute aus Duisburg zurückgekommen bin und am münster'schen Bahnhof auf den Anschlusszug wartete, entschloss sich mein äußerst angetrunkener Freund in eine Ecke zu urinieren, wobei er von einem Ordner entdeckt wurde. Nachdem zunächst zwei jüngere Polizisten eintrafen, wobei zu sagen ist, dass weder diese Polizisten noch die Ordner und mein Anhang sich das Lachen verkneifen konnten (nicht weil es besonders lustig ist in einen Bahhof zu urinieren, sondern weil sich die Toiletten 10 Meter neben der besagten Stelle befanden und die Situation eine gewisse Komik enthielt) durften wir die Gesellschaft der "erfahreneren" Kollegen genießen. Diese waren äußerst energisch um nicht zu sagen unfreundlich. Kurzerhand habe ich mich entschlossen die ganze Prozedur zu filmen. Einer der älteren Polizisten kam auf mich zu und verbot mir weiterzufilmen. Ich würde einen Eingriff in seine Persönlichkeitssphäre vornehmen was nicht rechtens sei. Im Zuge der Diskussion wurde ich dazu angehalten die Aufnahme zu löschen.
Meine Frage/n dazu: Ist es verboten einen Beamten im Dienst bei der öffentlichen Ausführung seiner Arbeit zu filmen? Auf Grund welches Paragraphen könnte dieser ein Verbot des Filmens aussprechen? Warum stört es die Polizei gefilmt zu werden sofern sie sich dem Gesetz entsprechend verhält? Dürfte ich als Journalist entsprechendes Filmmaterial anfertigen? Und zu guter letzt, gibt es eine gewisses Motiv mit dem das Filmen der Mitmenschen legitim wird? (z.B. jemand der aus der Motivation heraus handelt, die Umgebung zu filmen?) Ich war bis vor kurzem davon ausgegangen, dass ich auf öffentlichem Grund filmen darf was ich will solange ich es nicht veröffentliche.
Ich würde mich freuen wenn ihr Klarheit in diese Angelegenheit bringen könntet.
Mit freundlichen Grüßen,
sianon
als ich heute aus Duisburg zurückgekommen bin und am münster'schen Bahnhof auf den Anschlusszug wartete, entschloss sich mein äußerst angetrunkener Freund in eine Ecke zu urinieren, wobei er von einem Ordner entdeckt wurde. Nachdem zunächst zwei jüngere Polizisten eintrafen, wobei zu sagen ist, dass weder diese Polizisten noch die Ordner und mein Anhang sich das Lachen verkneifen konnten (nicht weil es besonders lustig ist in einen Bahhof zu urinieren, sondern weil sich die Toiletten 10 Meter neben der besagten Stelle befanden und die Situation eine gewisse Komik enthielt) durften wir die Gesellschaft der "erfahreneren" Kollegen genießen. Diese waren äußerst energisch um nicht zu sagen unfreundlich. Kurzerhand habe ich mich entschlossen die ganze Prozedur zu filmen. Einer der älteren Polizisten kam auf mich zu und verbot mir weiterzufilmen. Ich würde einen Eingriff in seine Persönlichkeitssphäre vornehmen was nicht rechtens sei. Im Zuge der Diskussion wurde ich dazu angehalten die Aufnahme zu löschen.
Meine Frage/n dazu: Ist es verboten einen Beamten im Dienst bei der öffentlichen Ausführung seiner Arbeit zu filmen? Auf Grund welches Paragraphen könnte dieser ein Verbot des Filmens aussprechen? Warum stört es die Polizei gefilmt zu werden sofern sie sich dem Gesetz entsprechend verhält? Dürfte ich als Journalist entsprechendes Filmmaterial anfertigen? Und zu guter letzt, gibt es eine gewisses Motiv mit dem das Filmen der Mitmenschen legitim wird? (z.B. jemand der aus der Motivation heraus handelt, die Umgebung zu filmen?) Ich war bis vor kurzem davon ausgegangen, dass ich auf öffentlichem Grund filmen darf was ich will solange ich es nicht veröffentliche.
Ich würde mich freuen wenn ihr Klarheit in diese Angelegenheit bringen könntet.
Mit freundlichen Grüßen,
sianon