Polizeiarbeit filmen erlaubt? - Erfahrungen gesucht

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sianon

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Guten Tag bzw. Nacht liebe Forumgemeinde,

als ich heute aus Duisburg zurückgekommen bin und am münster'schen Bahnhof auf den Anschlusszug wartete, entschloss sich mein äußerst angetrunkener Freund in eine Ecke zu urinieren, wobei er von einem Ordner entdeckt wurde. Nachdem zunächst zwei jüngere Polizisten eintrafen, wobei zu sagen ist, dass weder diese Polizisten noch die Ordner und mein Anhang sich das Lachen verkneifen konnten (nicht weil es besonders lustig ist in einen Bahhof zu urinieren, sondern weil sich die Toiletten 10 Meter neben der besagten Stelle befanden und die Situation eine gewisse Komik enthielt) durften wir die Gesellschaft der "erfahreneren" Kollegen genießen. Diese waren äußerst energisch um nicht zu sagen unfreundlich. Kurzerhand habe ich mich entschlossen die ganze Prozedur zu filmen. Einer der älteren Polizisten kam auf mich zu und verbot mir weiterzufilmen. Ich würde einen Eingriff in seine Persönlichkeitssphäre vornehmen was nicht rechtens sei. Im Zuge der Diskussion wurde ich dazu angehalten die Aufnahme zu löschen.
Meine Frage/n dazu: Ist es verboten einen Beamten im Dienst bei der öffentlichen Ausführung seiner Arbeit zu filmen? Auf Grund welches Paragraphen könnte dieser ein Verbot des Filmens aussprechen? Warum stört es die Polizei gefilmt zu werden sofern sie sich dem Gesetz entsprechend verhält? Dürfte ich als Journalist entsprechendes Filmmaterial anfertigen? Und zu guter letzt, gibt es eine gewisses Motiv mit dem das Filmen der Mitmenschen legitim wird? (z.B. jemand der aus der Motivation heraus handelt, die Umgebung zu filmen?) Ich war bis vor kurzem davon ausgegangen, dass ich auf öffentlichem Grund filmen darf was ich will solange ich es nicht veröffentliche.
Ich würde mich freuen wenn ihr Klarheit in diese Angelegenheit bringen könntet.

Mit freundlichen Grüßen,
sianon
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Es ist schon mal abgesehen davon verboten Bild- und Filmmaterial auf und von deutschen Bahnhöfen und Bahneigentum ohne Zustimmung anzufertigen.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Gehen wir davon aus es wäre auf der Straße gewesen.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Meine Frage/n dazu: Ist es verboten einen Beamten im Dienst bei der öffentlichen Ausführung seiner Arbeit zu filmen?
Verboten nicht aber da das auch Menschen sind brauchst du dazu ihre einwilligung... jeder normale Mensch kann das verlangen das solche aufnahmen gelöscht werden. Müsste im Grundgesetzt stehen oder im BGB.
 
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AW: Polizeiarbeit filmen

hab auch drogenfahnder bei der arbeit geknipst die wollten auch mein handy aber ich bin in die menge gegangen die dort war und hab gesagt da sind bullen da wurden sie wieder unauffällig und sind stehen geblieben um nich auf zu fallen :king:
foto von den beiden ist auch online, einer hat gerade ein jont in der hand xD
glaube das ist verboten wie es aussieht xD
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Generell ist das Aufnehmen von Personen (Bild, Film etc.) ohne die Einstimmung der Person nicht erlaubt.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Ich könnte schwören das auf öffentlichen Boden das Filmen der Polizei erlaubt ist.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Auch die uniformierte Person hat ein Recht am eigenen Bild. Also ohne Einverständnis der Person darf das Bild nicht veröffentlicht werden. Desweiteren darf die Behörde eine Veröffentlichung untersagen.

Wie es allerdings bei der Panoramafreiheit läuft weiß ich auch nicht, das ist ein wenig Grauzone und von Fall zu Fall verschieden zu Beurteilen. Allerdings glaube ich nicht, dass der geschilderte Fall unter die Panoramafreiheit fallen würde.
 
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Wenn er im Dienst ist, wird die Person nicht mehr als Privat gesehen sondern als Beamter denn wir sagen in solchen Fällen auch nicht du. Da gibt es sicher Gesetze die das regeln.
 
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Gibt es denn Spezialfälle? Im Fernsehen sieht man doch auch häufiger Reporter im Außendienst, wobei eine Menge Passanten mitgefilmt werden. Ich gehe davon aus, dass nicht jeder erst um sein Einwilligung gebeten wurde.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Götterwind schrieb:
Generell ist das Aufnehmen von Personen (Bild, Film etc.) ohne die Einstimmung der Person nicht erlaubt.
tja dann können die mal die kameras alle aus machen ich möchte das nämlich auch nicht!
gegen deren überwachungs mist könn unsre paar clips/pics doch nich mithalten :(
die haben kameras und ne datenbank wir haben handys und mund propaganda...
also ich möchte die stasi leute gerne identifizieren, die beobachten ein über jahre und wir sie auch^^
 
AW: Polizeiarbeit filmen

wobei eine Menge Passanten mitgefilmt werden. Ich gehe davon aus, dass nicht jeder erst um sein Einwilligung gebeten wurde.

Wie das jetzt genau beim Film genannt wird weiß ich nicht, aber das fällt beim Bild unter Panoramafreiheit. Die Personen verlieren ihr Recht am eigenen Bild, weil sie nicht Hauptgegenstand sind, sondern nur "Beiwerk"

Siehe auch hier
 
AW: Polizeiarbeit filmen

ja aber das ist im Vergleich zum Handy filmen was anderes denn da wird meistens die Leute zensiert, und so gesehen hat der Beamte hier recht solange er das ganze ohne Prügel dir das sagt.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

"Also ohne Einverständnis der Person darf das Bild nicht veröffentlicht werden."

Genau das ist es. Ich hatte nie vor das Video zu veröffentlichen. Mit der Panoramafreiheit habe ich auch argumentiert, wobei man mir gesagt hat ich "solle mich verziehen, wenn ich keinen Platverweis ausgesprochen haben will"

@Zazna: An sowas in der Art hatte ich auch gedacht. Ein Polizeibeamter im Dienst hat zumindest der Logik nach keine wirkliche Privatssphäre mehr.
Ergänzung ()

"Die Personen verlieren ihr Recht am eigenen Bild, weil sie nicht Hauptgegenstand sind, sondern nur "Beiwerk""

Wie wäre es wenn ich meinen Freund hätte filmen wollen, als "Hauptgegenstand" meines Filmmaterials?
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Merden schrieb:
Auch die uniformierte Person hat ein Recht am eigenen Bild. Also ohne Einverständnis der Person darf das Bild nicht veröffentlicht werden. Desweiteren darf die Behörde eine Veröffentlichung untersagen.

Wie es allerdings bei der Panoramafreiheit läuft weiß ich auch nicht, das ist ein wenig Grauzone und von Fall zu Fall verschieden zu Beurteilen. Allerdings glaube ich nicht, dass der geschilderte Fall unter die Panoramafreiheit fallen würde.

So sehr ich dir das glauben will. Wieso darf mich die Polizei filmen wenn ich in einer Demonstration stehe?
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Du darfst Filmen - allerdings nicht auf'm Bahnsteig.

Hatte das auch mal. Wurde gelasert mit dem Motorrad, hätte mit den Führerschein für ein Jahr gekostet.
Hab aber klugerweise Bilder und Videoaufnahmen vom Messort gemacht, letztendlich wurde die Messung dann als ungültig erklärt, weil die Geräte deutlich sichtbar nicht korrekt ausgerichtet waren.

Und da waren bestimmt 5 Polizisten drauf auf dem Handyvideo ... hat niemand was gesagt
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Auf dem Bahnsteig selbst war ich auch nicht, sondern nur unterhalb, in der Eingangshalle des Bahnhofs.
 
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sianon schrieb:
Im Fernsehen sieht man doch auch häufiger Reporter im Außendienst, wobei eine Menge Passanten mitgefilmt werden.
Hier gilt sicher auch, dass man als Passant das Kamerateam darum bitten kann, die Aufnahme zu löschen, bzw. sich aus der Aufnahme rausretuschieren zu lassen. Du darfst einfach nicht Leute ohne ihre Einwilligung filmen.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Am Bahnhof Herrscht Hausrecht, er kann dich also auch ohne Grund vom Platz verweisen.
 
AW: Polizeiarbeit filmen

Wieso darf mich die Polizei filmen wenn ich in einer Demonstration stehe?

Da verweise ich NOCHMALS der Einfachheit halber auf Wiki:

Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.
 
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