ebay: wie lange Rückgaberecht bei privat?

Spannende Story...leider nicht für @romeon
Die schlechte Bewertung müsstest du vermutlich bei ebay melden, damit sie das prüfen und ggf. löschen. Aber ich bin mir sicher, dass er nicht mitmacht. Dann liegt es an ebay, die Bewertung zu löschen.
Und dein "Kunde" möchte natürlich das Geld wieder haben. Ich würde da auch unruhig sein, wenn mein ebay-Verkäufer nichts zurück zahlt, auch wenn er das Teil wieder zurück hat. Letztendlich hilft nur ein öffnen des Pakets und analysieren des Inhalts sowie der Windows-Installation.

Ein unboxing-Video wäre natürlich cool, aber es reicht, wenn du uns das Ergebnis deiner Analyse berichtest.
Aber generell "Filmen" zusammen mit einem Freund wäre wahrscheinlich gut, damit du etwas in der Hand hast, wenn er dann blöd kommt und alles abstreitet.
Nach dieser langen Zeit könnte es aber passieren, dass der Typ behauptet, dass du es schon längst geöffnet hast und du es dann präpariert/ausgetauscht hast und selbst wieder geschlossen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Will keinem was unterstellen, ist der Brief echt, hast Du nach dem Anwalt gegoogelt?
 
@romeon
Hast du schon geöffnet?

Und konntest du dich schon mit ihm einigen und hast das Geld zurück überwiesen?
Wenn nicht, solltest du das schleunigst tun. Du hast die Ware und das Geld dafür schon so lange und du tust nichts (weil dir die Bewertung nicht passt). Das geht gar nicht aus meiner Sicht.
 
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Wenn es denn wieder funktioniert, kannst du ihn das dann nicht alles in Rechnung stellen, hin und her Versand, sowie eine bearbeitungspauschale?
Ergänzung ()

Fujiyama schrieb:
Wichtig ist das man die Gewährleistung ausschließt, den die müsste man auch als Privatperson leisten.
(Stattdessen wird ja gerne irgend ein Bullshit ausgeschlossen wofür man eh nicht verantwortlich ist, wie Garantie)
Wie lange muss man denn als privatperson Gewährleistung geben?
 
Wie lange muss man denn als privatperson Gewährleistung geben?
Genau so lange, wie ein Händler. Da gibt es zeitlich keinen Unterschied.

Deshalb die Gewährleistung ausschließen. Der Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die bereits bei Verkauf vorlagen.
 
so Leute, kurze Rückmeldung noch dazu:

Der Rechner ist völlig in Ordnung, alle vorher verbauten Komponenten sind noch drin (und funktionieren), Windows ließ sich einwandfrei installieren. Nach dem ersten Einschalten kam ein Bluescreen, ich vermute da wurde mit Gewalt versucht einen alten/falschen Treiber aufzuspielen. Habe aber nicht weiter nachgeforscht, ist ja schneller neuinstalliert und somit wieder ganz frisch.

Den ursprünglichen Betrag habe ich ihm inkl Porto rückerstatten lassen. Nochmal zuschicken und vllt nochmal eine unbegründete Reklamation muss ich jetzt nicht haben. Was soll man sich da auch länger aufregen, solche Typen haben sicherlich damit mehr Erfahrung. Der Schrieb vom Anwalt war echt, denn die Kanzlei gibt es und eine Rechtsschutzversicherung setze ich bei dem voraus. Ich hab btw keine, schlecht wäre sowas aber sicher nicht.

Wieso der Karton so lange bei mir ungeöffnet liegen blieb? Wenn der Typ den Schaden in Höhe von 150€ bei DHL meldet, war für mich als Laie eigentlich logisch, dass er das Geld von DHL einstreichen möchte und dann am "defekten" Gerät keinerlei Interesse mehr hat. Sonst hätte er ja den Rechner nicht zu mir schicken lassen. Somit sah ich mich da in keiner Bringschuld und zu keiner Zeit in Verzug, zumal ich von seinem Plan auch nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Jetzt hat er sein Geld von mir zurück und bekam womöglich von DHL auch noch diesen "Schaden" ersetzt. Vllt war auch das der Plan von Anfang an, ich weiß es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das er von DHL den "Schaden" ersetzt bekommen hat dürfte ausgeschlossen werden. Er ist und war nicht DHL Vertragspartner sondern du und nur der Vertragspartner (also Versender) kann einen Schaden gegenüber DHL geltend machen.

BTW, hast du die Vorgangsweise, also die Rückerstattung des Geldes, mit dem Käufer bzw. dem Anwalt abgeklärt? Soweit ich mich erinnern kann (mag nicht nochmals alles durchlesen), hat der Anwalt doch die "Reparatur" und erneuten Versand gefordert.
 
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Ne, ich habe nichts abgesprochen. Der hat sein volles Geld zurückerhalten für einen Rechner von der Stange, den es bei eBay dutzendfach gibt. Ein besonderes Schnäppchen war es auch nicht.
Da die ganze Sache für ihn auf sehr wackeligen Beinen steht/stand (Aussage gegen Aussage: bei mir hat's funktioniert, bei ihm nicht), wird ihm "sein" Anwalt hoffentlich raten, Ruhe zu geben, nachdem er sein Geld wieder hat.
 
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TheGoodBadUgly schrieb:
Das er von DHL den "Schaden" ersetzt bekommen hat dürfte ausgeschlossen werden. Er ist und war nicht DHL Vertragspartner sondern du
Der Käufer hat ja auf eigene Faust zurück gesendet und war auf diesem Weg der Vertragspartner

Nur wie der einen Schaden geltend machen will für ein Paket das der Empfänger(OP) ja schlieslich erhalten ist mir schleier haft. DHL zahlt normal niemals freiwillig irgend was und beschuldigt dich eher es nicht fach gerecht verpackt zu haben. Wenn man alles so verpacken würde wie die DHL dieses offiziell verlangt würden völllig unmögliche Paketmasze heraus kommen

also das scheint mir eine wilde Theorie zu sein

egal Thema abgehakt fertig
 
ohmsl schrieb:
Deshalb die Gewährleistung ausschließen. Der Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die bereits bei Verkauf vorlagen.
Das ist zu unpräzise geschrieben und in der Folge so nicht richtig.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung (ugs. "Gewährleistung") deckt sogar ausschließlich(!) Mängel ab, die bereits beim Kauf vorlagen (und sich ggf. erst später durch einen Defekt zeigen). Also dass die Sache zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei war.
Der mögliche Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung gilt jedoch nicht für verschwiegene Mängel und nicht für Abweichungen von dem beim Verkauf vereinbarten Zustand.
 
Das Ganze ist schwer zu beurteilen, ohne die ursprüngliche Anzeige zu kennen.
Einen "fertig laufenden" Rechner zu verkaufen ist als Privatverkäufer immer so eine Sache, weil Softwareprobleme beim anderen Menschen eben auftreten können bzw. die andere Bewertungen dazu treffen. Bei einem Verkauf von 150€ aber noch Support zu leisten, ist IMHO ein Minusgeschäft.

In einem Fall wie oben würde ich dazu raten, den Rechner direkt am Anfang zurückzunehmen oder die andere Partei mit einem nachträglichen Preisnachlass zu befrieden.

Im übrigen kann ich die Verwunderung bei einigen Kommentaren hier im Thread nachvollziehen, weil 155€ quasi nichts sind. Falls da aber ein HartzIV Empfänger beim TE gekauft hat, dann ist das für den schon eine ernste Sache. Da muss auch keine Bösartigkeit vorliegen. Vielleicht hat ein Kumpel ihm den Rechner einrichten wollen und dabei Mist gebaut und die Schuld dann auf den Verkäufer geschoben. :)
 
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