Garantie nicht übertragbar

Easy1991

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Wieso ist Garantie nicht bei Corsair übertragbar? , Freunde müssen mir ihre corsair Hardware senden, damit ich sie dann einsende, finde ich doch etwas lächerlich...

Noch eine Frage, ich hab ein corsair rm750e gekauft, soll der Lüfter so laut sein? habe direkt wieder zurück geschickt, 14 Lüfter in pc und er übertönt
alle 13 zusammen mit Abstand, das be quiet ist günstiger gewesen und lautlos, irgendwie habt ihr stark nach gelassen... mein corsair sf600 von 2016 ist dagegen silent ...
 
Easy1991 schrieb:
Wieso ist Garantie nicht bei Corsair übertragbar? , Freunde müssen mir ihre corsair Hardware senden, damit ich sie dann einsende, finde ich doch etwas lächerlich...
Dies sind aktuell unsere Bestimmungen. Das liegt daran, dass der Erstkäufer ein neues Produkt von uns erhält. Durch die Weitergabe können wir nicht mehr Garantieren, dass unser Produkt sich indem "Werk- / Liefer- Zustand" befindet.

Easy1991 schrieb:
Noch eine Frage, ich hab ein corsair rm750e gekauft, soll der Lüfter so laut sein? habe direkt wieder zurück geschickt, 14 Lüfter in pc und er übertönt
alle 13 zusammen mit Abstand, das be quiet ist günstiger gewesen und lautlos, irgendwie habt ihr stark nach gelassen... mein corsair sf600 von 2016 ist dagegen silent ...
Die RMe Serie ist mit eine Einstiegsklasse bei unseren Netzteilen. Ein SF- oder auch die RMx Serie sind von der Ausstattung her besser.
 
Ziemlich billige ausrede, wieso klappt es bei allen anderen Herstellern nur nicht bei Corsair mit der übertragbaren garantie?
Gewinn geilheit ist es wohl eher

Die rme klasse ist doch recht hochpreisig. 100 Euro hab ich gezahlt und es direkt WIDERRUFE, be quiet bietet ein lautloses fürs selbe Geld, längerer Garantie und übertragbar ist sie auch , seasonic genauso.

Das man so einen lauten Lüfter einbaut ist echt eine beleidigungen und es wird beworben mit leises Netzteil, hab es noch hier, mach mal ein Vergleichs Video von den be quiet und den rm750e für das forum und Youtube, vielleicht kann man ja so Kunden warnen

LG
 
Easy1991 schrieb:
Ziemlich billige ausrede, wieso klappt es bei allen anderen Herstellern nur nicht bei Corsair mit der übertragbaren garantie?
Ich habe mir vorhin die AGBs von Corsair angeschaut und Corsair beschränkt die Garantieleistungen auf den ursprünglichen Käufer (Erstkäufer).

Die Garantie ist damit nicht auf einen Zweitkäufer übertragbar.

Dies entspricht der geltenden Rechtslage.
 
Ja was ziemlich scheisse ist, andere hersteller die mindestens genauso gute Produkte oder bessere machen, günstiger sind, da die nicht den genannten Corsair Aufschlag wollen.
Bieten da eine bessere Politik.
 
Corsair macht die Einschränkung bei der Gewährleitung- bzw. Garantie (falls überhaupt vergeben), weil es gesetzlich möglich ist. Ist für den Wiederverkauf eine Zumutung und die o.a. Begründung von Corsair - von wegen "Werk- / Liefer- Zustand" - ist völliger Nonsens. Damit macht Corsair zusätzlichen Profit, weil die gesetzl. Ansprüche bei Wiederverkauf entfallen. so einfach ist das.
 
Nutzerkennwort schrieb:
Corsair macht die Einschränkung bei der Gewährleitung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Erstverkäufer gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Zweitkäufer über. Der Zweitkäufer hat keinen Anspruch gegen den Erstverkäufer, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Man kann die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn diese auf den Zweitkäufer mittels einer Abtretung übertragen. werden, von dem Erstkäufer.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/20606-agb-weitergabe-maengelanspruechen

Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt durch eine solche Abtretung aber nicht wieder von vorne.
 
Froki schrieb:
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Erstverkäufer gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Zweitkäufer über. Der Zweitkäufer hat keinen Anspruch gegen den Erstverkäufer, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.
Habe ich so in meinem Beitrag geschrieben - richtig.

Froki schrieb:
Man kann die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn diese auf den Zweitkäufer mittels einer Abtretung übertragen. werden, von dem Erstkäufer.

Aber Achtung:

Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten, aber nur, wenn Du bei einem gewerblichen Händler kaufst. Eine Privatperson darf und wird sicherlich eine Gewährleitung grundsätzlich ausschließen.
 
Nutzerkennwort schrieb:
Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten,
Das ist richtig.

Der Verkäufer kann die gesetzlich vorgegebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Mängelansprüche beim Verkauf an Verbraucher vertraglich auf ein Jahr verkürzen.

Darauf müssen Verkäufer seit dem 01.01.2022 aber gesondert hinweisen. Nur in den AGBs oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website zur verringerten Gewährleistungsfrist zu informieren, reicht nicht aus.

Käufer müssen diese Information bestätigen können.
 
Corsair Qualität...
Ergänzung ()

Und dee pc ist beim nichts tun dabei
 

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  • VID-20240418-WA0043.mp4
    6,3 MB
ich hab ein corsair tx 550 m gehabt das war schon immer ziemlich laut und nach einem halben jahr hat es angefangen extrem zu rattern
(habe es neu gekauft auf ebay )
konnte ich auch wegschmeißen da ich nicht erstkäufer war.
bei seasonic und msi wurden mir anstandlos netzteile getauscht obwohl ich nicht erstkäufer war
 
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