Apple erwirkt neues Verkaufsverbot gegen Samsung
Nachdem das Landgericht Düsseldorf seine einstweilige Verfügung nach wenigen Tagen abschwächen musste, hat Apple nun an anderer Stelle die Einfuhr sowie den Verkauf von Samsung-Hardware unterbinden lassen. Allerdings geht es dabei nicht um das Galaxy Tab 10.1, sondern eine Reihe von Smartphones.
Im einzelnen geht es um die Modelle Galaxy S, Galaxy S II und Galaxy Ace. Mit diesen Modellen verstößt Samsung nach Ansicht eines Gerichts im niederländischen Den Haag gegen das europäische Patent 2.058.868. Dieses beschreibt die Art und Weise, wie innerhalb einer Bildergalerie per Touchscreen navigiert wird. Damit gab das Gericht dem Antrag Apples statt und erließ gleichzeitig eine einstweilige Verfügung gegen drei niederländische Tochterunternehmen des südkoreanischen Konzerns, darunter die für den europäischen Vertrieb zuständigen Samsung Logistics BV und Samsung Overseas BV.
Im Detail besagt die Verfügung, dass ab dem 13. Oktober keines der entsprechenden Smartphones mehr über die entsprechenden Unternehmen mehr eingeführt werden dürfe. Zudem sei der weitere Vertrieb untersagt. Betroffen sind wie in der ersten Version der vom Landgericht Düsseldorf erlassenen Verfügung die Staaten der Europäischen Union. Allerdings kann Samsung nach Auffassung zahlreicher Experten das Import- und Verkaufsverbot umgehen, indem die Einfuhr und Verteilung innerhalb Europas über andere Wege erfolgt. Fraglich dürfte jedoch sein, ob eine Umstellung bis Mitte Oktober möglich ist.
Ob das Gericht auch der Forderung Apples nach einem Rückruf seitens Samsung entsprochen wurde, ist noch unklar. Das US-amerikanische Unternehmen wollte erreichen, dass bereits im Handel befindliche Geräte von den jeweiligen Händlern an Samsung zurückgeschickt werden müssen.
Wir danken unserem Leser „JJimbo“ für den Hinweis!