Gericht untersagt Galaxy-Tab-Vertrieb in Europa
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag Apples eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erlassen. Diese verbietet ab sofort den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Werbemaßnahmen.
Diese Verfügung betrifft das gesamte Gebiet der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande. Laut dem Telegraph müssen bereits im Handel befindliche Geräte aus den Verkaufsräumen entfernt werden. Damit dürfte der Streit zwischen dem iPad-Hersteller und Samsung eine neue Dimension angenommen haben. Hintergrund der Aktion ist der Vorwurf Apples, das südkoreanische Unternehmen habe sowohl bei der Hard- als auch der Software des Galaxy Tab 10.1 das iPad in wesentlichen Teilen kopiert und damit Patente verletzt.
Dabei versucht Apple nicht nur in Deutschland respektive der Europäischen Union, den Verkauf das Galaxy Tab 10.1 zu unterbinden. Vor rund einer Woche scheiterte man mit einem ähnlichen Versuch in Australien, dies war aber eher auf einen Formfehler zurückzuführen. Denn das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino wollte dort per einstweilige Verfügung den Vertrieb des US-Modells verhindern. Dieses sollte dort aber nicht auf den Markt kommen. Und auch auf dem US-amerikanischen Heimatmarkt will Apple den Konkurrenten stoppen, dort mit Hilfe der Internationalen Handelskommission (ITC).
Gegen die nun in Düsseldorf erlassene Verfügung kann Samsung Beschwerde einlegen. Allerdings würde die Verhandlung darüber frühestens in vier Wochen stattfinden, das Vertriebs- und Marketingverbot bleibt bis dahin bestehen. Offizielle Aussagen seitens der beiden Parteien gibt es bislang nicht.
Mittlerweile ist der beim Landgericht Düsseldorf eingereichte Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung auf Foss Patents einsehbar. Daraus geht unter anderem hervor, dass Apple auch gegen Motorola vorgehen will. Nach Meinung des iPad-Herstellers verstößt auch das Tablet Xoom gegen verschiedene Patente.