Intelligente Stromzähler geben viele Informationen preis
Wie allseits bekannt, soll mit der Einführung von intelligenten Stromzählern die Stromnutzung effizienter werden. Nun wurde an der FH Münster bei Versuchen festgestellt, dass es mit den an den Server gesendeten Daten eines intelligenten Stromzählers möglich ist, das Fernsehverhalten eines Haushaltes nachzuvollziehen.
Als Versuchsobjekt diente ein Exemplar des Herstellers EasyMeter, welches in einer gewöhnlichen Wohnung installiert war. Dieses Modell sendet in einem Zwei-Sekunden-Takt die Verbrauchsmengen an seinen Server, wo diese in einem Kundenprofil abgelegt werden. Mit diesen Informationssätzen, die dem Kunden zum Abruf bereitstehen, war es naturgemäß möglich, den Gesamtverbrauch abzulesen. Jedoch gelang es auch, den Strombedarf des Fernsehgerätes während der Wiedergabe einer bestimmten Filmsequenz für sich heraus zurechnen. Dies soll laut den Forschern verhältnismäßig einfach machbar gewesen sein.
Möglich war das dadurch, weil einerseits je nach angezeigtem Bild ein unterschiedlicher Energieverbrauch von Seiten des Fernsehgerätes besteht und andererseits die Abtastrate des Stromzählers nun im Sekundenbereich liegt. Die größten Diskrepanzen sind bei Bildwechseln von Dunkel auf Hell bzw. umgekehrt messbar. Da diese prinzipiell bei fast jedem Fernsehinhalt auftauchen, ist diese Methode, so nicht zu viele andere Geräte das Grundmaterial mit ihrem Verbrauch „verrauschen“, immer anwendbar. Auf diese Weise ist es also möglich nachzuvollziehen, wann jemand welches Programm oder welchen Film konsumiert hat. Es wird angenommen, dass vor allem bei Spielfilmen mit längerer Dauer kurze, nicht von Störungen anderer Geräte betroffene Sequenzen ausreichen, um eine Identifikation des Filmes selbst vornehmen zu können.
Darüber hinaus machen es solch kurze Abtastintervalle möglich, vieles über die Lebensgewohnheiten eines Menschen zu eruieren, vor allem, wenn diese Daten über Jahre hinweg gesammelt werden. Ob eine Mahlzeit warm oder kalt eingenommen wurde oder Wäsche gewaschen wurde, lässt sich ebenfalls auf diese Weise feststellen.
Die Conclusio lautet wie folgt:
Kurze Ablese-Intervalle bei elektronischen Stromzählern stellen einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Stromkunden dar. Das datenschutzrechtliche Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung steht einer Messhäufigkeit im Sekundenbereich und der vollständigen Speicherung des Stromverbrauchs entgegen. Eine regelmäßige oder durch Fernabfrage ermöglichte Übermittlung dieser Daten an Energieversorger oder Netzbetreiber sollte nicht nur einer ausdrücklichen Zustimmung aller im Haushalt lebenden Personen unterliegen, die Betroffenen sind auch darüber aufzuklären, welche Auswertungsmöglichkeiten sich bei hoher Granularität der Messdaten ergeben. Wir gehen davon aus, dass es dem überwiegenden Anteil der Stromkunden nicht bewusst ist, welche Informationen aus der Privat- und Intimsphäre über die Auswertung von Stromverbrauchsdaten gewonnen werden können.
Als Gegenmaßnahme wird empfohlen, entweder die Zeit zwischen den Abfrageintervallen zu erhöhen oder aber das Signal gezielt zu verrauschen. Des Weiteren wäre eine Firmware-Adaption sinnvoll, durch die eine statistische Zusammenfassung der Daten vorgenommen wird, bevor eine Übertragung dieser erfolgt. Außerdem müssten kurze Aufbewahrungsfristen festgelegt werden und diese vertraulichen Daten durch Verschlüsselung und die Nutzung von elektronischen Signaturen geschützt werden, um so den Notwendigkeiten des Datenschutzes Rechnung zu tragen.