Samsung vs. Apple: Neue Klage und Berufung
Die Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung geht in die nächste Runde. Nach der erwirkten einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 7.7 gibt es nun die nächsten Schlagzeilen. Denn wie die französische Tageszeitung Les Echos berichtet, hat Samsung bereits am 8. Juli in Frankreich eine Klage gegen Apple eingereicht.
Hintergrund der beim Pariser Tribunal de Grande Instance eingereichten Klage ist die Anschuldigung der Südkoreaner, dass Apple mit insgesamt fünf Produkten gegen drei Patente verletzen würde. Dabei geht es um Schutzschriften, die der UMTS-Technik zuzuordnen sind. Beim iPhone 3G, 3GS und 4 sowie den beiden iPad-Generationen mit UMTS-Modul würde das US-amerikanische Unternehmen die von Samsung patentierte Technik widerrechtlich verwenden. Dass die Klage nun bekannt geworden ist, dürfte nicht zuletzt an den in neun Ländern – darunter in Deutschland und den Niederlanden – laufenden Verfahren liegen. Allerdings dürfte es noch einige Zeit dauern, bis das französische Gericht ein Urteil spricht: Der erste Verhandlungstag soll im Dezember stattfinden.
Derweil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bekanntgegeben, dass Samsung Berufung gegen das in der letzten Woche vom Landgericht Düsseldorf gesprochene Urteil eingelegt hat. Diesem zufolge sind die Ähnlichkeiten zwischen dem Galaxy Tab 10.1 sowie dem iPad zu gravierend, weshalb das Apple zugesprochene Geschmacksmuster verletzt werden würde. Infolge des Richterspruchs darf das derzeit größte Android-Tablet des südkoreanischen Herstellers in Deutschland weder von Samsung vertrieben noch beworben werden.