AVM soll Gigaset-Patent verletzen
Nicht erst seit den Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung werden Patentstreitigkeiten in der IT-Branche mit Spannung verfolgt, denn die Verletzung schon einer einzelnen Schutzschrift kann weitreichende Folgen haben.
Ob dies auch im gestern bekannt gewordenen Fall so sein wird, ist aber noch vollkommen unklar. Dabei geht es um die beiden deutschen Unternehmen Gigaset und AVM. Ersteres – ehemals zu Siemens gehörend – wirft dem Berliner Hersteller von Routern und anderer Netzwerktechnik vor, wissentlich ein 2007 vom Europäischen Marken- und Patentamt zugesprochenes Patent zu verletzen.
Dieses behandelt in erster Linie eine Erweiterung des bei schnurlosen Telefonen verwendeten DECT-Standards. Im Einzelnen soll es dabei um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Geräten gehen, AVM spricht von der Übermittlung von Sondermeldungen oder dem Einstellen der Menüsprache über ein anderes Gerät.
Das besondere in diesem Fall dürften die jeweiligen Standpunkte sein, die beide Unternehmen vertreten. Denn während Gigaset davon überzeugt ist, dass die für die Übertragung notwendigen herstellerspezifischen Protokolle nicht Teil des DECT-Standards sind, geht AVM vom Gegenteil aus. Dort heißt es, „dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht.“.
Welche der beiden Seiten mit ihrer Auffassung richtig liegt, wird nun aller Wahrscheinlichkeit das Landgericht Düsseldorf entscheiden: Dort wurde die Klage von Gigaset am vergangenen Freitag eingereicht.
Wir danken unserem Leser „madrix“ für den Hinweis!