Neue Gesetze sollen Staatstrojaner einschränken
Der Staatstrojaner-Skandal lässt der schwarz-gelben Koalition keine Ruhe. Während Unionspolitiker weiterhin keinen Rechtsbruch bei den Einsätzen erkennen können, fordert die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schärfere Gesetze zum Schutz der Privatsphäre.
Ein zur Überwachung von Telekommunikation im Internet eingesetzter Trojaner (Quellen-TKÜ) dürfe nicht mehr können als allein laufende Telekommunikationsüberwachung, so die Ministerin. Das müsse als Einschränkung in allen relevanten Gesetzen wie der Strafprozessordnung, dem Bundeskriminalamtsgesetz, dem Verfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz oder dem Zollfahndungsdienstegesetz festgehalten werden. Darüber hinaus zeigt sie sich offen für ein Gesetz zum besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, auch wenn sie vorerst die Aufklärung der Staatstrojanereinsätze abwarten will.
Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fordert ebenfalls Gesetze, um den Einsatz von Trojanern einzuschränken und zu legitimieren. Derzeit sehe er keine rechtliche Grundlage für die Quellen-TKÜ. Der Einsatz von Trojanern gehe weit über die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung hinaus, weswegen der Gesetzgeber eine explizite gesetzliche Reglung schaffen müsse.
Widerspruch aus der Union
Bei der Union gibt man sich allerdings weiter uneinsichtig. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat in der letzten Woche zum wiederholten Male verkündet, die vom Landeskriminalamt eingesetzte Software „könne genau nur das, was der Richter angeordnet hat“. Damit widerspricht er weiterhin der Analyse des Chaos Computer Clubs (CCC) und lässt das Urteil des Amtsgericht Landshut außen vor – erneut mit der lapidaren Bemerkung, die juristische Einschätzung der Staatsregierung unterscheide sich eben von der des Gerichts. Diese Argumentation wurde allerdings bei der Bundestagsdebatte über den Trojanereinsatz heftig kritisiert.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat inzwischen erklärt, beim BKA werde der Trojaner verfassungskonform eingesetzt. Die Behörde habe Software mit spezifischen Fähigkeiten bestellt und einer gründlichen Analyse unterzogen, um potentiellen Missbrauch von Dritten auszuschließen. Zukünftig wolle man die Software aber vollständig innerhalb der Behörde entwickeln, damit eine verfassungsgemäße Umsetzung garantiert werden könne. Ob das auf technischer Ebene überhaupt realisierbar ist, wird von Experten jedoch stark angezweifelt. Die Behörden müssten nachweisen können, dass die Trojaner etwa nicht in der Lage sind, neue Funktionen nachzuladen, was aber in der Praxis praktisch unmöglich ist.