Bitkom und GEMA einigen sich bei Online-Musikangeboten
Nach intensiven Verhandlungen haben der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Übereinkunft für Anbieter von Online-Musik erzielt. Der Vertrag enthält unter anderem eine bis zum 1. Januar 2002 rückwirkende Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote.
Dadurch erwartet man künftig mehr Online-Plattformen, die gegen eine Pauschalgebühr das komplette Musikangebot per Stream zur Verfügung stellen – also eine „Streaming-Musik-Flatrate“. Dienste, die bereits im Ausland mit solchen Angeboten erfolgreich sind, sollen nun auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedinungen vorfinden. „Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher“, erklärt Bitkom-Vizepräsident Volker Smid.
Weiterhin regelt der neue Vertrag die Höhe der Urhebervergütungen, welche Betreiber von Online-Musikportalen abführen müssen. Zwischen 6 und 9 Cent netto pro Musikstück betragen diese Lizenzgebühren in der Regel – Bitkom-Mitglieder erhalten dabei einen Rabatt. GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker begrüßt diese Einigung mit Wohlwollen: „Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden.“
Wem die bislang geltende Grenze von 30 Sekunden beim Probehören eines Musiktitels bei Online-Musikportalen zu knapp war, darf sich nun zudem über eine Verdreifachung der Spieldauer freuen: Hörproben in Download-Shops dürfen nun 90 Sekunden betragen, um einen besseren Eindruck vor dem Kauf zu ermöglichen.