IPCom klagt gegen HTC-Händler
Zwei Wochen nach der Aufforderung an den Handel, den Vertrieb von HTC-Smartphones einzustellen, hat IPCom nun gegen mehr als 20 Händler und Ketten Unterlassungsklage eingereicht. Damit will der in München ansässige Patentverwerter die weitere Verletzung eines Patents verhindern.
Nach wie vor geht es dabei um das Patent #100 respektive #100a, welches Teil des UMTS-Standards ist und die Priorisierung einzelner Nutzer in einem Netz beschreibt. Bereits Anfang 2009 hatte diesbezüglich das Landgericht Mannheim festgestellt, dass HTC gegen das Schutzrecht verstoßen würde und IPCom das Recht eingeräumt, einen Vertriebsstopp verhängen zu lassen. Aufgrund der Einreichung der Berufung verzichtete der Patentverwerter aber vorerst auf diesen Schritt, bis HTC eben diese Berufung Mitte November zurückzog.
Deshalb leitete IPCom die nötigen Schritte ein, um den Vertrieb stoppen zu lassen. Den deutschen Handel forderte man auf, keine Smartphones des taiwanischen Unternehmens mehr zu verkaufen – zuletzt per Abmahnung, die HTC aber gerichtlich unterbinden ließ. Deshalb habe man nun Unterlassungsklagen eingereicht, um die Verbreitung von HTC-Geräten zu stoppen, wovon unter anderem Saturn und Media Markt betroffen wären.
Der Handy-Hersteller reagierte in der Zwischenzeit mit einem offiziellen Statement. Man werde die Klagen prüfen und „die Interessen seiner Partner und Kunden“ schützen. Nach wie vor ist man davon überzeugt, das von IPCom angeführte Patent nicht zu verletzen. Zudem geht HTC davon aus, dass das Europäische Patentamt im April 2012 die Schutzschrift für ungültig erklären werde – dementsprechende Tendenzen seien zu erkennen.