Asus Transformer Prime verletzt Namensrechte nicht
Mitte Dezember 2011 hatte Hasbro in Los Angeles Klage gegen Asus aufgrund der vermeintlichen Verletzung von Namensrechten eingereicht. Nach Ansicht des Spielwarenherstellers könnte es zu Verwechslungen aufgrund der Bezeichnung Transformer Prime kommen.
Diesen Namen hatte Asus wenige Wochen zuvor für sein Tegra-3-Tablet gewählt, sich dabei aber zuvor nicht mit Hasbro abgesprochen. Letztere sind bereits seit elf Jahren im Besitz der Marke Transformers, die Bezeichnung Transformers Prime wurde vor über zwei Jahren geschützt.
Nun aber hat der zuständige Richter gegen den Spielwarenhersteller entschieden. Seiner Auffassung nach bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Asus' Tablet und dem von Hasbro angebotenen Spielzeug. Weder in der Art der Verwendung noch den Funktionen gebe es Ähnlichkeiten. Zudem habe der taiwanische Elektronikhersteller sich bei der Namenswahl nicht an den bekannten verwandelbaren Robotern, sondern der möglichen Transformation vom Tablet hin zum Notebook orientiert.