Amazon verweigert österreichische Leerkassettenvergütung
Wie die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet, verweigert sich Amazon der Zahlung jener Urheberrechtsvergütungen, die die österreichischen Verwertungsgesellschaften, allen voran die Austromechana, von dem Online-Handelshaus verlangen.
Der Grund dafür liegt in einem schon über Jahre andauernden Streit vor Gericht, den Amazon mit der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austromechana ausficht. Amazon will die verlangte Abgabe an die Austromechana deswegen nicht abführen, da man ohnedies schon in Deutschland im Zuge der Artikelbeschaffung bei den Lieferanten entsprechende Vergütungsabgaben leiste.
Mit dieser Argumentation war Amazon bisher aber weder in der ersten noch in der zweiten Instanz erfolgreich, legte allerdings immer Rechtsmittel gegen die jeweiligen Urteile ein. Daher liegt das Verfahren derzeit bei einem Senat für Zivilsachen des Obersten Gerichtshofes (OGH), dem letztinstanzlichen Gericht in Österreich. Da in dieses Themengebiet auch EU-Richtlinien hineinspielen, deren Auslegung derzeit noch nicht gänzlich geklärt ist, hat der OGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Dieses ging dort am 12. Oktober 2011 ein, eine Entscheidung steht derzeit aber noch aus.
Zur Information sei angemerkt, dass ein Vorabentscheidungsersuchen immer dann notwendig ist, wenn ein Höchstgericht eines Unions-Staates einen Unionsrechtsakt nicht eindeutig auslegen kann. Damit es in solchen Fällen nicht dazu kommt, dass jedes Höchstgericht seine eigenen Ansichten vertritt, darf hier nur der EuGH eine Interpretation vornehmen, die dann für alle Gerichte verbindlich ist.
Derzeit scheint Amazon aber der einzige Onlinehändler zu sein, der hier derart offensiv den Rechtsweg beschritten hat. Die Austromechana hat nämlich schon mehrere andere deutsche Onlinehandelshäuser – erfolgreich – verklagt, weshalb diese nun auch die verlangte Vergütungsabgabe bezahlen.
Wie „Die Presse“ weiter berichtete, soll es für österreichische Kunden zudem derzeit nicht möglich sein bei der deutschen Dependance des Onlinehändlers bestimmte Artikel zu bestellen, die von Amazon selbst verkauft und verschickt werden. Dabei soll es sich um „elektronische Artikel mit Speichermedien“ handeln, wie das Versandhaus der Zeitung mitteilte. Konkret sollen davon MP3-Player, TV-Geräte mit integrierten Festplatten, Festplattenrekorder, Rohlinge, Kopierer, Scanner, Multifunktionsgeräte aber auch Faxgeräte und Mobiltelefone betroffen sein. Erste Verifizierungsversuche unsererseits verliefen gestern Nacht negativ, mittlerweile können wir besagtes Verhalten aber bestätigen. Eine Lieferadresse innerhalb Österreichs wird bei bestimmten Produkten nicht mehr akzeptiert.
Nähere Angaben zur Austromechana und ihrer Struktur finden sich unter diesem Link.
Wir danken unserem Leser Andreas für den Hinweis zu dieser News!