Apple erwirkt Vertriebsverbot für Galaxy Nexus in den USA
In den zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung konnte der iPhone-Hersteller nun wohl einen der wichtigsten Etappensiege erzielen. Denn das Bezirksgericht im kalifornischen San Jose folgte den Ausführungen des Klägers und erließ eine gegen Samsungs Galaxy Nexus gerichtete einstweilige Verfügung.
Hintergrund ist eine von Apple initiierte Klage aufgrund von vier Patentverletzungen. Für die Verfügung entscheidend war nach Ansicht der zuständigen Richterin Lucy Koh die Schutzschrift 8.086.604. Diese beschreibt das Durchsuchen von verschiedenen Quellen über ein einziges Suchfenster oder eine andere Benutzerschnittstelle im Zusammenhang mit heuristischen Algorithmen. Damit zielt Apple direkt auf die in Android implementierte sprachbasierte Suchfunktion.
Um die einstweilige Verfügung in Kraft treten zu lassen, müssen mehr als 95 Millionen US-Dollar hinterlegt werden, um eventuelle Schadenersatzansprüche seitens Samsung begleichen zu können. Da die offizielle Begründung des Gerichts noch nicht veröffentlicht wurde, ist unklar welche Rolle die drei anderen von Apple angeführten Patente (5.946.647, 8.046.721, 8.074.172) gespielt haben.
Bereits zu Beginn der Woche musste Samsung eine Niederlage einstecken. Am Dienstag erließ ebenfalls Richterin Lucy Koh eine einstweilige Verfügung (Begründung des Gerichts) gegen das Galaxy Tab 10.1. Durch die Hinterlegung von 2,6 Millionen US-Dollar konnte Apple auch hier ein vorläufiges Vertriebsverbot erwirken. Auslöser für diese Auseinandersetzung ist das Design des Samsung-Tablets, welches das Design-Patent 504.889 verstoßen soll.