Assange begehrt Wiederaufnahme gegen Auslieferungs-Urteil
Der Fall von WikiLeaks-Gründer Julian Assange schien entschieden. Er sollte nach dem Urteil des englischen höchsten Gerichts „Supreme Court“ nach Schweden ausgeliefert werden. Assange hat jetzt aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Tatsachen begehrt und sich somit noch ein wenig Zeit verschafft.
Dabei haben die Anwälte von Assange nach Informationen einer Sprecherin des „Supreme Court“ mit einem 18 Seiten langen Schriftstück gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nach Informationen der englischen Tageszeitung The Gurdian gehen Assanges Anwälte Teilen der Urteilsbegründung nach, die in der Verhandlung gar nicht besprochen wurden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfe. In Großbritannien muss dies ein Richter tun; in Schweden jedoch kann ein Staatsanwalt einen solchen Haftbefehl anordnen.
Assange wird vorgeworfen im Sommer 2010 zwei Frauen missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der WikiLeaks-Gründer wurde vor eineinhalb Jahren verhaftet und muss unter strengen Auflagen leben, die etwa das Tragen einer Fußfessel einschließen. Sollte Assange die Berufung nicht helfen und der Fall nicht erneut aufgerollt werden, bleibt ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Nach Berichten von Reuters Deutschland ist Julian Assange mit seinem Begehren gegen das Auslieferungs-Urteil des „Supreme Court“ gescheitert. Als letzte Chance steht Assange nun nur noch eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Verfügung.