Facebook weist Manipulationsvorwürfe vor Börsengang zurück
Erstmals seit dem wenig glücklichen Börsengang vor gut vier Wochen hat sich Facebook nun umfangreich zu den von zahlreichen Anlegern erhobenen Vorwürfen geäußert. In einem Antrag an ein New Yorker Bundesgericht heißt es, dass man entsprechend den geltenden Gesetzen gehandelt habe.
Die Kläger behaupten, dass Facebook unmittelbar vor dem Börsenstart seine Umsatzprognose deutlich nach unten korrigiert und dies nur einigen wenigen Investoren mitgeteilt hätte. Dem hält das soziale Netzwerk nun entgegen, dass im veröffentlichten Börsenprospekt vor grundsätzlich negativen Entwicklungen gewarnt worden sei. Die tatsächliche Befürchtung, dass die Einnahmen niedriger als angenommen ausfallen könnten, wäre nicht anzeigepflichtig gewesen.
Darüber hinaus hat Facebook auch einen Schuldigen für den schlechten Börsenkurs, der am vergangenen Freitag etwa 25 Prozent unter dem Ausgabewert lag, ausgemacht. So haben die technischen Probleme der Technologiebörse NASDAQ, an der das Wertpapier gehandelt wird, eine Verkaufswelle ausgelöst. Durch die unklaren Kursverhältnisse hätten die Händler vorsichtshalber Verkaufsorder erteilt. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass nur wenig Vertrauen in die Aktie bestünde.
Aus dem Antrag geht darüber hinaus hervor, dass mittlerweile mehr als 40 Klagen aufgrund der Umsatzwarnungen gegen Facebook eingereicht worden sind. Geht es nach den Wünschen des Unternehmens, sollen diese Fälle in einem Verfahren zusammengefasst und in New York verhandelt werden.