EU ermittelt wegen Browser-Auswahl gegen Microsoft
Gut zweieinhalb Jahre nach der Einstellung des Verfahrens aufgrund der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position aufgrund der Implementierung des Internet Explorer in Windows hat die EU Kommission eine neue Untersuchung eingeleitet.
Ende 2009 einigten sich beide Parteien über die Einführung eines Browser-Auswahlfensters für die Betriebssysteme Windows XP, Windows Vista und Windows 7. Dieses sollte Nutzer über Alternativen zu Microsofts Internet Explorer hinweisen und deren Download ohne Öffnung eben dieses ermöglichen. Festgelegt wurde, dass diese Möglichkeit über fünf Jahre hinweg verfügbar sein müsse.
Nun lautet der Vorwurf der Kommission, dass der Software-Konzern sich mit dem Service Pack 1 für Windows 7 nicht an die Übereinkunft gehalten habe. In einer ersten Stellungnahme erklärte Joaquín Almunia, stellvertretender Kommissionspräsident, dass man die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben sehr ernst nehme. Und weiter: „Ich ging davon aus, dass die Angaben des Unternehmens korrekt waren. Allerdings sieht es so aus, dass dies nicht der Fall gewesen ist, weshalb wir unmittelbar in Aktion getreten sind. Sollte sich aufgrund unserer Untersuchung der Verstoß bestätigen, erwarten Microsoft Sanktionen.“.
Microsoft selbst soll den Fehler bereits eingestanden haben, einen offiziellen Kommentar gibt es bislang aber noch nicht. Die angedeuteten Sanktionen können unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes bedeuten. Unklar ist, warum zwischen der Auslieferung des Service Pack 1 im Februar 2011 und dem Einleiten der neuen Untersuchung fast eineinhalb Jahre liegen.