EU-Kommission verdächtigt Laufwerkshersteller der Kartellbildung
Die Europäische Kommission hat insgesamt dreizehn Unternehmen, die im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) optische Laufwerke zum Verkauf anbieten, darüber informiert, dass sie der Bildung eines Kartells verdächtigt werden.
Laut Ansicht der Kommission sind die betreffenden Absprachen über mindestens fünf Jahre hinweg getroffen worden. Ziel der beteiligten Unternehmen war es nach derzeitiger Verdachtslage, ihr Verhalten bei Ausschreibungen zu koordinieren und so den eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu erhöhen. Maßgeblich an der Organisation dieser Absprachen beteiligt sollen zwei große Erstausrüster gewesen sein, welche optische Laufwerke für normale Stand-Rechner, Notebooks und Server herstellen.
Da dieses Verhalten einen Verstoß gegen die europäischen Kartellgesetze darstellt, wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet, das sich auf die Rechtsgrundlage der Artikel 101 AEUV und 53 EWR-Vertrag stützt. Falls sich der Verdacht ausreichend erhärten sollte, drohen den betroffenen Unternehmen Strafzahlungen in der Höhe von maximal zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich stünden sodann noch Schadenersatzklagen durch die übervorteilten Vertragspartner der Firmen im Raum.
Die hier gegenständliche Information der Unternehmen durch die Kommission dient dazu, diesen einen formellen Beschuldigtenstatus zukommen zu lassen, durch den sie bestimmte Verfahrensrechte wie Akteneinsicht wahrnehmen können.