Klage gegen private Vorratsdatenspeicherung
Von staatlicher Seite aus wird die Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht vorgeschrieben, dennoch speichern einige Mobilfunkanbieter Verbindungsdaten über einen großen Zeitraum. Mit Vodafone wurde nun erstmals ein Mobilfunkanbieter verklagt. Währenddessen wird das Thema in der SPD erneut aufgekocht.
Die Klage erhebt eine Vodafone-Kundin, die von dem Anwalt Meinhard Starostik vertreten wird, der bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat. Eigentlich dürfen Provider und Mobilfunkanbieter nur die Daten speichern, die zu Rechnungszwecken benötigt werden. Zunächst versuchte Starostik über eine Unterlassungserklärung (PDF-Datei), Vodafone zum Löschen für die Rechnung nicht relevanter Daten zu bewegen.
Darunter fallen Daten zur Kennung des Endgeräts (IMEI), zur Kennung der genutzten SIM-Karte (IMSI) und zur Funkzelle (Standortkennung), wobei Vodafone laut Starostik bei ausgehenden Anrufen die standortbasierten Daten bis zu 180 Tage speichert. Der Datenschutzbeauftragte von Vodafone verweigerte die Unterlassungserklärung (PDF-Datei), die Daten werden etwa für die Abrechnung bestimmter Tarife benötigt. Infolge dessen hat Starostik eine Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Neben dieser wurden indes noch weiter Klagen gegen andere Mobilfunkanbieter angekündigt, die eine Initiative des „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ zurückgehen.
Bei Netzpolitik.org spekuliert man derweil über die Gründe, aufgrund derer die Provider und Mobilfunkanbieter die Daten weiterhin länger speichern als gesetzlich vorgeschrieben. Demnach mussten die Provider und Mobilfunkanbieter eine teure Infrastruktur einrichten, um die Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen – das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Um bei einer Neufassung des Gesetzes die Investitionskosten einzusparen, habe man möglicherweise nur die Speicherfristen verkürzt.
In der SPD rumort es
Derweil sorgt das Thema in der SPD erneut für Unruhe. Ursprünglich hatten sich die Sozialdemokraten auf dem Parteitag im Dezember 2011 für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, wenn auch unter erheblicher Kritik einiger Gruppierungen. Nun kündigen zwei Jungpolitiker der SPD auf der Webseite „Sozias gegen VDS“ ein Mitgliederbegehren gegen den Parteitagsbeschluss an.
Die Initiatoren lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab, weil man die Bürger nicht unter einen Generalverdacht stellen wolle – zumal Studien an der Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zweifeln lassen. Auf EU-Ebene soll sich die SPD dafür setzen, die entsprechende Richtlinie zu entschärfen. Die Initiatoren zeigen sich optimistisch, mit den Mitgliederbegehren den Parteitagsbeschluss erfolgreich zu revidieren. Innerhalb der Partei soll es bereits 40 Beschlüsse verschiedener Verbände und Gruppierungen geben, welche gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.