Microsoft erwirkt nächste Verfügung gegen Motorola
Erneut hat Microsoft vor einem deutschen Gericht einen Erfolg gegen Motorola Mobility erzielt. In einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim folgte der zuständige Richter Andreas Voß dem Antrag des Software-Konzerns und erließ eine einstweilige Verfügung, die alle aktuellen Geräte des Handy-Herstellers betrifft.
Hintergrund des Verfahrens ist der Vorwurf Microsofts, dass Motorola das Europäische Patent EP0618540 verletzen würde, welches 2001 erteilt wurde. Dieses steht im Zusammenhang mit dem FAT-Dateisystem und behandelt im speziellen das Thema „Gemeinsamer Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen“. Das mittlerweile zu Google gehörende Unternehmen verwendet FAT im internen Speicher seiner Geräte, zahlt dafür allerdings keine Lizenzgebühren an Microsoft.
In der Vergangenheit hatte Motorola mehrfach halbherzig versucht, die entsprechenden Schutzschriften als standard-essientiell darzustellen, scheiterte damit bislang aber. Und auch im aktuellen Fall konnte der erforderliche Nachweis trotz Nachfrage von Voß nicht erbracht werden.
Zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung muss Microsoft jedoch zehn Millionen Euro als Sicherheit hinterlegen. Sollte dies geschehen, dürfte Motorola zahlreiche Geräte wie unter anderem das Smartphone Razr nicht mehr in Deutschland vertreiben. Zudem sieht die Verfügung vor, dass darüber hinaus alle bereits im Handel befindlichen Geräte von Motorola zurückgerufen werden müssten.