Vorratsdatenspeicherung wird vor EU-Gericht verhandelt
Die EU-Kommission hat die Ankündigung vom Mai umgesetzt und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, da Deutschland gegen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt. Gleichzeitig prüft das Gericht, ob die Richtlinie mit der Europäischen Charta für Menschenrechte übereinstimmt.
So hat man im Bundesjustizministerium mittlerweile bestätigt, das ein entsprechendes Schreiben bezüglich der Klage vor dem EuGH eingegangen ist. Wie erwartet wird Deutschland nicht rückwirkend zu einer Strafe verurteilt – das heißt, Strafzahlungen werden erst fällig, wenn der EuGH ein Urteil getroffen hat. Ursprünglich hatte Deutschland die Richtlinie nach den Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt, im März 2010 kippte allerdings das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung. Seitdem konnte sich die Bundesregierung nicht auf eine Neuregelung einigen, die Positionen von CDU/CSU und FDP sind aktuell offenbar nicht vereinbar.
Die FDP setzt dabei auf die von der EU-Kommission angekündigte Überarbeitung der Richtlinie, entgegen der ursprünglichen Ankündigung ist damit aber wohl nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Nun hat allerdings der irische High Court den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung der Richtlinie aufgefordert, um festzustellen, ob diese der europäischen Grundrechtecharta entspricht. Die Pläne des obersten irischen Gerichts sind bereits seit Januar bekannt, aber erst in der vergangenen Woche ist der entsprechende Schriftsatz in Straßburg angekommen.
Bis zu den Urteilen des Gerichts sollte sich die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung – vor allem in Deutschland – vorerst beruhigen. Interessant wird es allerdings, wenn die europäischen Richter der Argumentation des obersten irischen Gerichts folgen und die aktuelle Richtlinie kippen. Dann dürfte die Debatte über Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung auch innerhalb der EU-Kommission wieder Fahrt aufnehmen.