Google muss Namen bezahlter Journalisten nachreichen
Zu Augustbeginn ließ Richter Alsup im noch laufenden Verfahren zwischen Google und Oracle wegen angeblicher Schutzrechtverletzungen durch Android mit einem eher ungewohnten Auftrag aufhorchen. Er trug den Streitparteien auf, die Namen jener Kommentatoren offenzulegen, die für ihre prozessbezogenen Berichte bezahlt wurden.
Dies geschah am 7. August, die dafür gesetzte Frist lief am 17. August ab. Wie Heise nun berichtet, befand das verhandelnde Gericht, dass Google dieser Aufforderung nicht ausreichend nachgekommen sei. Dem Suchmaschinenbetreiber wurde nun eine Nachfrist bis zum 24. August, also diesen Freitag, gesetzt.
Während Oracle dem Auftrag zur richterlichen Zufriedenheit nachgekommen ist und die Namen bezahlter Journalisten nannte, war das bei Google nicht der Fall. Das Unternehmen hatte bislang keine Namen genannt und begründete dies damit, dass man keine Berichterstatter für ihre Tätigkeit bezahlt habe. Das Gericht ist mit dieser Sichtweise jedoch nicht allzu glücklich und forderte Google nun auf, auch jene Kommentatoren zu benennen, die Geld für anderweitige Aktivitäten erhielten. Eine solche Bezahlung könnte laut Ansicht von Alsup ebenfalls dazu geeignet sein, die Berichterstattung eines Kommentatoren zu beeinflussen.
Googles Einwand, dass dies aufgrund der schieren Anzahl an Bloggern de facto unmöglich sei, lässt der Richter nicht gelten. Schließlich betreffe seine Order nur jene Personen, die nicht ausschließlich reine Werbeeinnahmen erhalten haben.