Steam: Neue Nutzungsbedingungen sorgen für Furore

Sasan Abdi
104 Kommentare

Aktuell werden Steam-Nutzer beim Login dazu aufgefordert, überarbeiteten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zuzustimmen. Vor allem in den USA sorgt dies für einige Aufregung. Der Grund: Sammelklagen werden damit per se ausgeschlossen.

Bei einem Streitwert von unter 10.000 US-Dollar schreiben die neuen Bedingungen stattdessen eine Auseinandersetzung über ein Schiedsverfahren vor; erst über dieser Summe und nur bei Zustimmung des Schiedsrichters kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, bei dem Valve dann in jedem Fall die entstehenden Kosten übernimmt.

Grundsätzlich ist die Einführung eines Passus, wonach die Nutzer bei Auseinandersetzungen mit dem Anbieter von Dienstleistungen auf Sammelklagen verzichten, stark umstritten. Konkret bedeutet dies, dass die in den USA verbreitete Sammelklage zugunsten einer langen Auseinandersetzung mit dem Support, vor dem besagten Schiedsgericht und erst dann und in Einzelkämpfer-Manier vor einem Gericht ausgeschlossen wird.

Valve argumentiert dabei allerdings nicht offen mit der – durchaus begründeten – Furcht vor der im US-Rechtssystem als mächtige Waffe bekannten Sammelklage, sondern mit der Sorge um die Nutzer. So habe man sich den Schritt sehr genau überlegt, da Sammelklagen für die Kunden zwar durchaus Vorteile böten, allerdings auch häufig zu unnötigen Kosten und Verzögerungen beitragen würden, die vor allem den zuständigen Anwälten nutzen würden: „Sammelklagen wie diese nutzen weder uns noch den Communities. Wir denken, der neue Lösungsprozess ist schneller und besser für die Nutzer und für Valve, wobei unnötige Kosten vermieden werden, sodass die gesamte Community profitiert“, heißt es in einem Valve-Statement dazu.

Hierzulande hat der kontrovers diskutierte Ausschluss der Sammelklage allerdings keine Auswirkungen, da dieses rechtliche Instrument in Deutschland nicht existiert. Allerdings haben auch hier einige Änderungen Einzug gehalten. Zum einen werden nun die Features Steam Wallet und Steam Trade eindeutiger geregelt, zum anderen hat die Eröffnung einer Valve-Dependance in Luxemburg Auswirkungen auf den Gerichtsstand. Dementsprechend heißt es nun unter Punkt 11 der Nutzungsbedingungen:

Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass die vorliegende Vereinbarung als im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen gilt und dass luxemburgisches Recht unter Ausschluss des luxemburgischen Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten soll. Soweit jedoch das luxemburgische Recht ein niedrigeres Verbraucherschutzniveau als das Recht Ihres Wohnsitzlandes bieten sollte, haben die Verbraucherschutzgesetze Ihres Wohnsitzlandes Vorrang. Im Zusammenhang mit jeglicher Streitigkeit aus der vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Auslagen und Rechtsanwaltsgebühren.

Die neuen Bedingungen sind ab sofort gültig und müssen zwingend beim nächsten Start von Steam akzeptiert werden, um den Dienst weiter nutzen zu können.

  104 Kommentare
Themen:
  • Sasan Abdi E-Mail X
    … ist bei ComputerBase vor allem Autor von Videospiel-Rezensionen.
Quelle: Steam

Ergänzungen aus der Community

  • Randwandler 01.08.2012 13:21

    Wenn Valve allerdings nicht in Deutschland sitzt, sondern in Luxemburg, und man was von Valve will, wird man ohnehin in Luxemburg klagen müssen (so sie denn nur da sitzen, was ich nicht weiß).
    "XaindSleena, post: 12455838
    Mit Blick auf die EuGVVO würde ich sagen, dass der Gerichtsstand für Klagen vom deutschen Kunden gegen Steam nicht in Luxenburg sondern in Deutschland ist. (Art. 16 Abs. 1 EuGVVO i.V.m. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO) Und entsprechend sind Gerichtsstandsvereinbarungen dann auch nur nach Maßgabe des Art. 17 EuGVVO zulässig, weil der Anwendungsvorrang vor dem ZPO als lex fori hat.

    Dank dem Standort in Luxenburg ist also der Gerichtsstand für Deutsche (und respektive andere EU-Bürger) viel praktischer geworden. Wobei ich mir eh schwer tue mit der Vorstellung, dass jemand Steam verklagen wollen würde und ihm ein Obsiegen was bringen würde.