Steam: Neue Nutzungsbedingungen sorgen für Furore
Aktuell werden Steam-Nutzer beim Login dazu aufgefordert, überarbeiteten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zuzustimmen. Vor allem in den USA sorgt dies für einige Aufregung. Der Grund: Sammelklagen werden damit per se ausgeschlossen.
Bei einem Streitwert von unter 10.000 US-Dollar schreiben die neuen Bedingungen stattdessen eine Auseinandersetzung über ein Schiedsverfahren vor; erst über dieser Summe und nur bei Zustimmung des Schiedsrichters kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, bei dem Valve dann in jedem Fall die entstehenden Kosten übernimmt.
Grundsätzlich ist die Einführung eines Passus, wonach die Nutzer bei Auseinandersetzungen mit dem Anbieter von Dienstleistungen auf Sammelklagen verzichten, stark umstritten. Konkret bedeutet dies, dass die in den USA verbreitete Sammelklage zugunsten einer langen Auseinandersetzung mit dem Support, vor dem besagten Schiedsgericht und erst dann und in Einzelkämpfer-Manier vor einem Gericht ausgeschlossen wird.
Valve argumentiert dabei allerdings nicht offen mit der – durchaus begründeten – Furcht vor der im US-Rechtssystem als mächtige Waffe bekannten Sammelklage, sondern mit der Sorge um die Nutzer. So habe man sich den Schritt sehr genau überlegt, da Sammelklagen für die Kunden zwar durchaus Vorteile böten, allerdings auch häufig zu unnötigen Kosten und Verzögerungen beitragen würden, die vor allem den zuständigen Anwälten nutzen würden: „Sammelklagen wie diese nutzen weder uns noch den Communities. Wir denken, der neue Lösungsprozess ist schneller und besser für die Nutzer und für Valve, wobei unnötige Kosten vermieden werden, sodass die gesamte Community profitiert“, heißt es in einem Valve-Statement dazu.
Hierzulande hat der kontrovers diskutierte Ausschluss der Sammelklage allerdings keine Auswirkungen, da dieses rechtliche Instrument in Deutschland nicht existiert. Allerdings haben auch hier einige Änderungen Einzug gehalten. Zum einen werden nun die Features Steam Wallet und Steam Trade eindeutiger geregelt, zum anderen hat die Eröffnung einer Valve-Dependance in Luxemburg Auswirkungen auf den Gerichtsstand. Dementsprechend heißt es nun unter Punkt 11 der Nutzungsbedingungen:
Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass die vorliegende Vereinbarung als im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen gilt und dass luxemburgisches Recht unter Ausschluss des luxemburgischen Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten soll. Soweit jedoch das luxemburgische Recht ein niedrigeres Verbraucherschutzniveau als das Recht Ihres Wohnsitzlandes bieten sollte, haben die Verbraucherschutzgesetze Ihres Wohnsitzlandes Vorrang. Im Zusammenhang mit jeglicher Streitigkeit aus der vorliegenden Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Auslagen und Rechtsanwaltsgebühren.
Die neuen Bedingungen sind ab sofort gültig und müssen zwingend beim nächsten Start von Steam akzeptiert werden, um den Dienst weiter nutzen zu können.