Verbraucherzentrale mahnt Valve ab
Valve änderte Anfang August bei seiner Steam-Plattform die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien, denen der Nutzer für eine weitere Nutzung des Dienstes zustimmen musste. Aufgrund dieses Vorgehens hat der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) den Betreiber Valve abgemahnt.
Nach Auffassung des vzbv werden durch diese Regelung jene Kunden benachteiligt, die jahrelang ihre Spiele über das Portal kaufen. Denn mit einem Klick auf die „Abbrechen“-Schaltfläche und die damit verbundene Ablehnung der neuen Bedingungen können Anwender ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf ihr Nutzerkonto und schlimmstenfalls auf die gekauften Produkte zugreifen, obwohl sie an letzteren das uneingeschränkte Nutzungsrecht erworben haben.
Des Weiteren kritisiert der Verband die seitens des Betreibers nicht umgesetzte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der ein Weiterverkauf von heruntergeladener Software erlaubt ist. Dies sei den Nutzern jedoch aufgrund der fehlenden Übertragungsmöglichkeit des Nutzerkontos und der Bindung des Spiels an den nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel beziehungsweise an das Steam-Netzwerk nicht möglich.
Beide Punkte stellen nach Ansicht des Verbraucherverbands Bundeszentrale einen Wettbewerbsverstoß dar, weswegen man Valve abgemahnt und dem Betreiber bis zum 26. September Zeit zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gegeben hat.