Apples „Gummiband“-Patent in den USA vorerst ungültig
Mit Hilfe des „Gummiband-Effektes“, welcher Elemente zurückfedern lässt, wenn diese vom Nutzer über den Bildschirmrand hinaus verschoben werden, konnte Apple die Patentverfahren mit Samsung und zuletzt Motorola für sich entscheiden. Dies könnte sich jedoch bei zukünftigen Verfahren ändern.
Das bereits 2007 von der US-Patentbehörde USPTO (United States Patent and Trademark Office) vergebene Schutzrecht mit der Nummer 7,469,381 wurde nun von der gleichen Behörde für ungültig erklärt. Als Grund gibt man zwei ältere Erfindungen an, da dem US-Recht nach nur neue Erfindungen patentiert werden dürfen.
Einer der beiden Vorgänger stammte dabei von Apple selbst: Im Jahr 2005 reichte der kalifornische Konzern bereits ein Patent für „kontinuierliches Scrollen einer Liste mit Beschleunigung“ ein. Einer der Hauptverantwortlichen war hier ebenfalls Bas Ording, seines Zeichens User Interface Designer bei Apple, der auch 2007 das nun als ungültig erklärte zweite Patent einreichte und hier sogar als alleiniger Autor aufgeführt wurde. Als den zweiten Vorgänger führen die US-Beamten einen europäischen Patentantrag (WO03081458) des AOL-Mitarbeiters Luigi Lara aus dem Jahr 2003 an, welcher jedoch als zurückgenommen gilt, da die Anmeldegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wurde.
Eine endgültige Entscheidung des US-Patentamtes steht noch aus. Sollte die US-amerikanische Patentbehörde die Schutzurkunde abschließend als ungültig erklären, ständen Apple laut dem Patentbeobachter Florian Müller jedoch noch mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um die betroffenen Patente zu verteidigen.