Online-Petition gegen Leistungsschutzrecht gescheitert
Die Online-Petition gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Marke von 50.000 Unterzeichnern mit 21.336 Unterschriften deutlich verfehlt. Dementsprechend wird das Thema also nicht vor dem Petitionsausschuss des Bundestages debattiert, der Streit um das Leistungsschutzrecht geht allerdings weiter.
In der von dem Piratenpartei-Mitglied Bruno Kramm initiierten Petition wurde der Bundestag dazu aufgefordert, das Leistungsschutzrecht vollständig abzulehnen. Nun diskutieren die Gegner des Leistungsschutzrechts, warum die Petition die Marke von 50.000 Unterschriften so deutlich verfehlt hat, während etwa die Petition gegen ACTA von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet wurde.
Als einer der Gründe wird die Parteimitgliedschaft von Bruno Kramm genannt. Dieser rechtfertigt sich zwar, die Piraten seien noch nicht im Bundestag und hätten dementsprechend wenig Einfluss auf den parlamentarischen Betrieb, allerdings gesteht er ein, dass die Petition von einer unabhängigen Person erfolgversprechender gewesen wäre. Sascha Lobo erklärt zudem, der Petitionstext sei zu kryptisch und wenig emotional formuliert. So könne keine Begeisterung für eine trockene Materie wie das Urheberrecht geweckt werden. Zumal der Begriff „Leistungsschutzrecht“ tendenziell positiver klingt als etwa „Netzsperren“ – womit auf den ersten Blick eine Einschränkung der Freiheit verbunden wird.
Nichtsdestotrotz kündigen die Bürgerrechtler von Netzpolitik.org an, trotz der gescheiterten Petition weiterhin gegen das Leistungsschutzrecht vorzugehen. Die Bundesregierung hatte im August einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass die Online-Inhalte von Presseverlegern geschützt sind. Diese können dann Lizenzgebühren von kommerziellen Anbietern wie Google einfordern, wenn diese mit Inhalten der Verlage beispielsweise Werbeeinnahmen erzielen. Allerdings stößt das Vorhaben auf eine breit aufgestellte Kritikerschar, die von Netzaktivisten bis zum Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) reicht. Diese befürchten, das Leistungsschutzrecht gefährde die Kommunikationsfreiheit im Internet und erschwere die Bedingungen für junge Web-Unternehmen.