Erste Bundestagsdebatte um das Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht ist im Bundestag angekommen. Weitestgehend erwartungsgemäß verlief die erste Debatte: die Bundesregierung verteidigte das Gesetz, die Opposition wetterte. Aus dem Rahmen fiel allein der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz, der statt einem Leistungsschutzrecht eine rechtsverbindliche „robot.txt“ fordert.
Mit der robot.txt-Datei können Webseiten-Betreiber festlegen, ob und welche der Inhalte ihrer Webseiten von Suchmaschinen gelistet und in den Suchergebnissen aufgeführt werden. Ob eine Webseite Suchmaschinenanbieter angezeigt werden soll oder nicht, entscheidet der Betreiber über die robot.txt – die Auswahl ist beispielsweise für Google aber nicht verbindlich. Das sollte sich ändern, schlägt Schulz vor.
Indem „diese etablierten Vorgaben rechtsverbindlich“ werden, könnten Webseitenbetreiber „auf ihren Angeboten klare Regelungen treffen, welche Inhalte von welchen Diensten maschinell erfasst werden dürfen“. Somit könnten vor allem Presseverlage den Schutz ihrer online verfügbaren Werke gegenüber Suchmaschinen und News-Aggregatoren durchsetzen, beschreibt Schulz in einer ausführlicheren Fassung seiner Rede auf Zeit Online.
Ansonsten verlief die Debatte in den erwarteten Bahnen. Befürworter des Leistungsschutzrechtes kritisierten, dass gewerbliche Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren – allen voran natürlich Google – ihre Umsätze mit Inhalten der Verlage erwirtschaften würden und es sich bei dem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse lediglich um weiteres Schutzrecht handele, wie es etwa bei Audiostücken und Filmen bereits üblich ist. Direkt kritisiert wurde Google für die Kampagne, die der Internetkonzern im Verlauf der Woche lanciert hat und in deren Rahmen Nutzer aufgefordert werden, sich direkt an ihren Bundestagsabgeordneten zu wenden. Ohnehin würden sich Gegner des Gesetzes von Google instrumentalisieren lassen, so der Vorwurf aus den Reihen der Regierung.
Die Gegner erklärten ihrerseits, das Gesetz sei unausgegoren und gefährde vor allem die digitale Wirtschaft und den Innovationsstandort in Deutschland. Undefinierte Begriffe wie etwa „kommerzielle Nutzung“ sorgen für Rechtsunsicherheit, da etwa nicht absehbar sei, ob das Blog einer Privatperson mit einigen Werbebannern bereits als gewerbliches Angebot eingestuft wird. So drohe gewöhnlichen Nutzern womöglich eine erneute Abmahnwelle. Zumal die Opposition der Bundesregierung vorwirft, dem Druck der Verlage klein beizugeben und sich vor allem vor den Karren des Axel-Springer-Verlags spannen zu lassen.
Darüber hinaus verweisen die Gegner auf die zahlreichen Kritiker. Oftmals zitiert wurde das kürzlich veröffentlichte Gutachten vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, das von zahlreichen Urheberrechtsexperten unterstützt wird (PDF-Datei). In diesem erklärten die Rechtswissenschaftler, das Leistungsschutzrecht sei nicht erforderlich. Die Inhalte der Verlage werden bereits durch das Urheberrecht gedeckt, zudem sei ein Schutzrecht nur gerechtfertigt, wenn Dritte Investitionen ausnutzen. Verlage und Suchmaschinenanbieter konkurrieren allerdings nicht, sondern profitieren voneinander – immerhin erhalten die Webseiten der Verlage über die Suchmaschinen zusätzliche Nutzer. Nach Ansicht der Rechtswissenschaftler geht es den Verlagen ohnehin nicht um ein Verbotsrecht, bereits heute könnten sie schon die Verlinkung innerhalb der Suchmaschinen stoppen. Stattdessen würden die Presseverleger „gestützt auf das Verbotsrecht Nutzungserlaubnisse erteilen“ wollen, um über diese Lizenzeinnahmen zu erzielen.
Nicht nur die Urheberrechtler sprachen sich gegen das Gesetz aus, auch die Jugendorganisationen der großen Parteien zeigten eine bis dato unbekannte Einigkeit in der Ablehnung des Leistungsschutzrechts. Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten warnten in einer gemeinsamen Erklärung vor einem unnötigen „Eingriff in die freiheitliche Architektur des Internets“. Die „rechtliche Grauzone im Leistungsschutzrecht“ schaffe Rechtsunsicherheit für Nutzer und Blogger, zumal Verlage ihre Inhalte „freiwillig kostenfrei und für jedermann zugänglich ins Netz“ stellen. Sollen diese nicht bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren gefunden werden, könnte dies bereits jetzt technisch geregelt werden. Aufgrund dessen empfinden es die Jugendorganisationen als „unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt“.