Datenschützer drohen Facebook wegen Klarnamen-Zwang
Schleswig-Holsteins Datenschützer drohen Facebook mit einem Bußgeld, sollte das soziale Netzwerk weiterhin an der Klarnamenpflicht festhalten. Facebook zeigt sich von den Vorstößen der norddeutschen Datenschützer zunehmend genervt, das aktuelle Verfahren bezeichnet ein Sprecher „Verschwendung von Steuergeldern“.
Erneut ist es Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, der gegen Facebooks umstrittenes Verständnis vom Datenschutz vorgeht. Im aktuellen Fall hat das ULD eine Verfügung erlassen, weil Facebook mit der Weigerung, Pseudonyme in den AGB zu erlauben, gegen das deutsche Telemediengesetz (TMG) verstoße. Erfüllt Facebook die Forderungen nicht binnen zwei Wochen, droht für Facebook sowie der in Irland ansässige Tochter eine Strafe von je 20.000 Euro. Zudem soll die Registrierung unter einem Pseudonym gestattet werden respektive deswegen gesperrte Accounts wieder freigegeben werden – die Forderung gilt allerdings ausschließlich für Mitglieder aus Schleswig-Holstein.
Es sei nicht hinnehmbar, so Weichert, dass „ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt“. Bei Facebook bewertet man die rechtliche Lage erwartungsgemäß etwas anders. Ein Sprecher des sozialen Netzwerks erklärte, es stehe einem Dienstleister frei, den Umgang mit der Anonymität in den AGB festzulegen. Diese stimmen zudem überein mit den europäischen Datenschutzbedingungen, deswegen betrachtet das Unternehmen die Verfügung als unbegründet und als „Verschwendung von Steuergeldern“.
Facebook habe seit jeher „eine Klarnamenpolitik“ verfolgt, weil „wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren“. Die Ankündigung, gegen die Verfügung „energisch“ vorgehen zu wollen, dürfte allerdings im Interesse der Datenschützer liegen. Eines der Ziele der Verfügung sei, endlich „eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist“, so Weichert.
Angestachelt wird die Auseinandersetzung von der jüngsten Ankündigung von Facebook, laut der zukünftig alle Mitglieder über die Suche gefunden werden können. Das konnten Mitglieder bislang in den Einstellungen unterbinden, allerdings habe das Feature – laut der offiziellen Begründung – nur bedingt funktioniert. Über andere Wege waren die Mitglieder immer noch auffindbar, deswegen habe man es gelöscht. Die Datenschützer sehen sich durch diesen Schritt aber in ihrem Vorgehen bestätigt. „Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je“, so Weichert.