Samsung darf Smartphones in den USA weiter verkaufen
Noch vor dem eigentlichen Verfahren gegen Samsung, in welchem die Südkoreaner zu einer Zahlung von 1,05 Mrd. US-Dollar verurteilt wurden, erwirkte Apple in den USA einige Verkaufsverbote gegen den Kontrahenten. Diese Entscheidungen wurden von den zuständigen Richtern jedoch nach einigen Monaten aufgehoben.
Die Niederlagen für Apple scheinen sich jedoch fortzusetzen: Denn wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht, wurde der letzte Antrag von Apple an diesem Montag direkt abgewiesen, mittels welchem der Konzern aus Cupertino versuchte, 26 größtenteils ältere Mobilfunkgeräte des südkoreanischen Unternehmens wegen Patentverletzungen dauerhaft vom Markt zu nehmen.
Diese Forderung wurde von der zuständigen Richterin Lucy Koh jedoch abgelehnt, da Apple nicht genügend Beweise hervorgebracht habe, dass die patentgeschützten Funktionen die Nachfrage der Verbraucher nach dem eigenen Produkten wie dem iPhone insgesamt gesteigert hätten. Außerdem handele es sich meist um Geräte, die entweder veraltet sind oder gar nicht mehr verkauft werden. Die betroffenen Samsung-Produkte verfügten nach Ansicht von Koh insgesamt über eine Fülle von Funktionen, wobei nur ein kleiner Teil von den Apple-Patenten betroffen sei.
Aber auch zum eigentlichen Patentverfahren vom August 2012 zwischen den beiden Parteien hat Koh entschieden, nämlich dass der Prozess nicht erneut verhandelt werden muss. Samsung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und begründete diesen mit der Verwicklung des Obmannes der Geschworenen, Velvin Hogan, in einen Prozess mit dem Festplattenhersteller Seagate.
Hogan war in den 1980er Jahren Angestellter bei Seagate. Dafür war er von Colorado nach Kalifornien gezogen. Im Gegenzug hatte sein Arbeitgeber zugestimmt, einen Teil der Abzahlungen der Hypothek seines Hauses in Colorado zu übernehmen. Als er Anfang der 1990er Jahre entlassen wurde, versuchte er, die restlichen Zahlungen einzuklagen, verlor aber vor Gericht. Dies wurde erst nach Abschluss des Prozesses bekannt. Samsungs Anwälte hätten das Thema laut Koh schon bei der Befragung der Geschworenen zu Anfang des Prozesses einbringen müssen.