Zentrales Apple-Patent vorläufig für ungültig erklärt
Nachdem das US-Patentamt bereits im Oktober das „Gummiband“- sowie vor Kurzem das als „Steve-Jobs“-Patent bekannte Schutzrecht vorläufig für ungültig erklärt hat, wackelt laut CNet und der New York Times nun ein weiteres Patent, das Apple ebenfalls bei dem im August 2012 gewonnen Verfahren gegen Samsung verwendet hat.
Nach einer erneuten Überprüfung wies das US Patent and Trademark Office (USPTO) alle 21 Ansprüche aus dem Patent mit der Nummer 7,844,915 zurück. Unter anderem beschreibt das Schutzrecht detailliert eine Technologie, die unterscheiden kann, ob ein Nutzer mit einem Finger einen Bildlauf durchführt, oder ob es mehrere Berührungspunkte gibt. Diese Technik kommt beispielsweise bei der sogenannten „Pinch-to-Zoom“-Geste zum Einsatz, welche ein wichtiger Bestandteil der aktuellen, mobilen Betriebssysteme ist und es dem Nutzer ermöglicht, Bildschirminhalte mit zwei Fingern zu vergrößern respektive zu verkleinern.
Der Ansicht des US-amerikanischen Patentamts nach sind die Ansprüche von Apple bezüglich des Patents ungültig, weil die betroffenen Techniken schon in anderen Schutzrechten beschrieben sind. Die Behörde bezieht sich unter anderem auf je ein Patent aus den USA und Japan. Diese Entscheidung könnte Samsungs Position im zu erwartenden Berufungsverfahren vor der nächsten Instanz stärken. Mit seinem Versuch, eine Neuauflage des Prozesses zu erreichen, war das Unternehmen kürzlich mit der Entscheidung der zuständigen Richterin Lucy Koh gescheitert.
Vorläufige Entscheidungen des US-Patentamts sind allerdings nur der erste Schritt zur Aufhebung eines Patents, welchen der Betroffene widersprechen kann. Sollte diese vorläufige Entscheidungen in eine endgültige übergehen, bleibt der Weg zu einer Beschwerdeabteilung innerhalb der Behörde, danach der Rechtsweg bis hin zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States). Weder Samsung noch Apple wollten die Entscheidung des Patentamts gegenüber CNet kommentieren.